Umsetzung der Mindeststeuer beschlossen

Wie erwartet, hat der Bundestag das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG) am 10.11.2023 beschlossen. In dem Gesetz ist auch die Absenkung der Niedrigsteuergrenze von 25 auf 15 Prozent bei der Hinzurechnungsbesteuerung und der Lizenzschranke enthalten.

Nachdem der Finanzausschuss des Bundestags am 08.11.2023 die letzten Änderungen am MinBestRL-UmsG vorgenommen hatte (vgl. EY-Steuernachricht vom 09.11.2023), hat der Bundestag das Gesetz wie erwartet in der offiziellen 2./3. Lesung am 10.11.2023 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats ist für den 15.12.2023 zu erwarten. Im Anschluss wird das Gesetz aller Voraussicht nach noch vor Jahresende 2023 innerhalb der von der EU vorgegebenen Frist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

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Nach der politischen Einigung auf ein 2-Säulen-Modell geht es um das Kleingedruckte und um die nationalen Umsetzungen. Unternehmensgruppen müssen sich dem komplexen Regelwerk widmen und entsprechend vorbereiten. Daraus entsteht eventuell zeitnaher Handlungsbedarf zur Umsetzung in diversen Funktionen, maßgeblich bleibt die Steuerabteilung gefordert.

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