Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie: Bundestag weist an Ausschuss zurück

Am 15.12.2022 hat der Bundestag die ursprünglich vorgesehene Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) abgesetzt und diesen einstimmig an den Rechtsausschuss zurücküberwiesen.

Zwar stand die Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG, vgl. zum Regierungsentwurf Steuernachricht vom 07.07.2022) auf der Tagesordnung am 15.12.2022. Diese Abstimmung setzte der Bundestag jedoch ab und verwies den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss zurück. Ausschlaggebend hierfür war laut Informationen des Bundestages die Tatsache, dass der zuständige Bundesratsausschuss einer Fristverkürzungsbitte des Bundestages nicht zugestimmt hatte. Dies hätte zur Folge gehabt, dass das Gesetz nicht vor Februar 2023 in der Länderkammer abschließend beraten worden wäre. Das Gesetz sah jedoch ein Inkrafttreten zum 31.01.2023 vor, sodass laut Bundestag durch einen einseitigen Beschluss des Bundestages ein verfassungsrechtliches Risiko entstanden wäre.

Das Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der EU-Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (Drs. 20/3817), das weitreichende Änderungen bei der Unternehmensmitbestimmung enthält, hatte der Bundestag dagegen am 01.12.2022 gebilligt (vgl. Steuernachricht vom 08.12.2022).


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