Das BMF verständigte sich mit Belgien und Luxemburg auf das letztmalige Weiterlaufen der Konsultationsvereinbarungen für Grenzpendler bis zum 30.06.2022. Damit enden diese Sonderregelungen zur Beurteilung von COVID-19 bedingten Homeoffice-Tätigkeiten zum 30.06.2022.
Im Hinblick darauf, dass die Maßnahmen, die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, in Deutschland, Belgien und Luxemburg weitgehend aufgehoben wurden, hat das BMF die entsprechenden Konsultationsvereinbarungen nun letztmalig verlängert. Die Sonderregelungen zur Beurteilung von COVID-19 bedingten Homeoffice-Tätigkeiten zwischen Deutschland und Belgien sowie Deutschland und Luxemburg (vgl. Steuernachricht vom 15.12.2021) sind somit auf den Zeitraum vom 11.03.2020 bis 30.06.2022 begrenzt (vgl. die jeweiligen BMF-Schreiben vom 25.03.2022).
Dem Vernehmen nach will das BMF die weiteren Konsultationsvereinbarungen mit den Niederlanden, der Schweiz, Österreich, Polen und Frankreich entsprechend ebenfalls zum 30.06.2022 auslaufen lassen.
Die Volltexte der beiden BMF-Schreiben stehen Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
Direkt zum BMF-Schreiben Belgien kommen Sie hier.
Direkt zum BMF-Schreiben Luxemburg kommen Sie hier.
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