Deutschland hat sich erneut mit der Schweiz, Luxemburg und Frankreich auf eine grundsätzliche Verlängerung der im Zuge der COVID-19-Pandemie zur Beurteilung von COVID-19 bedingten Homeoffice-Tätigkeiten geschlossenen Konsultationsvereinbarungen bis zum 31.03.2022 verständigt.
Die Volltexte der jeweiligen Schreiben vom 01.12.2021 (Schweiz), 06.12.2021 (Luxemburg) und 09.12.2021 (Frankreich) stehen Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
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