Update: Weitere Verlängerungen von Konsultationsvereinbarungen

Auch die im Zuge der COVID-19-Pandemie mit der Schweiz und Frankreich (insbesondere Besteuerung von Arbeitslohn bzw. der Behandlung von Grenzpendlern) geschlossenen Konsultationsvereinbarungen sind weiter verlängert worden.

Beide Konsultationsvereinbarungen gelten damit wie die Vereinbarungen mit Belgien und Österreich (vgl. eNewsletter Tax vom 24.06.2021) zumindest bis zum 30.09.2021.

Die Volltexte der Schreiben stehen Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Direkt zum BMF-Schreiben vom 23.06.2021 (Schweiz) kommen Sie hier.

Direkt zum BMF-Schreiben vom 25.06.2021 (Frankreich) kommen Sie hier.