Verkürzte Frist für Verrechnungspreisdokumentation / Wichtige Steuertermine

Die mit dem DAC7-Umsetzungsgesetz eingeführte verkürzte Frist für die Vorlage von Aufzeichnungen nach § 90 Abs. 3 AO (Verrechnungspreisdokumentation) ist erstmals für nach dem 31.12.2024 entstehende Steuern und Steuervergütungen anzuwenden. Darüber hinaus ist die Anwendung der verkürzten Frist bei nach dem 31.12.2024 bekanntgegebenen Prüfungsanordnungen auch für bereits davor entstandene Steuern zu beachten. Die Frist beträgt in allen Fällen – d.h. auch bei Aufzeichnungen über gewöhnliche Geschäftsvorfälle – nur noch 30 Tage nach Anforderung oder nach Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung (§ 90 Abs. 4 AO).  

An diese verkürzte Frist und an weitere wichtige Steuertermine der nächsten Wochen (wie etwa die Ausschlussfrist zum 30.09.2024 für Vorsteuervergütungsanträge für in der EU ansässige Unternehmer) erinnert unsere Übersicht.

Wichtige Steuertermine