Verlängerung von weiteren Billigkeitsmaßnahmen

Auch Billigkeitsmaßnahmen zu Spendenaktionen, Arbeitslohnspenden sowie der Behandlung von Unterstützungsmaßnahmen von Arbeitgebern im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine werden bis Jahresende 2023 verlängert.

Das BMF äußerte sich in einem Schreiben vom 17.03.2022 zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen und anderen Unterstützungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Es enthält neben Spendenerleichterungen (etwa beim Spendennachweis) u.a. auch Ausführungen zur Unterbringung geflüchteter Personen sowie Arbeitslohnspenden (vgl. Steuernachricht vom 17.03.2022). Mit Schreiben vom 07.06.2022 wurden darüber hinaus noch Ergänzungen in Bezug auf Unterstützungsleistungen des Arbeitgebers vorgenommen (vgl. Steuernachricht vom 09.06.2022).

Die Maßnahmen der beiden Schreiben werden nun mit Schreiben vom 17.11.2022 bis zum 31.12.2023 verlängert.

Der Volltext des Schreibens steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Direkt zum BMF-Schreiben kommen Sie hier.


                      Sind Sie schon registriert? Dann können Sie hier Ihre Präferenzen anpassen.