4. Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen

Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz (4. Corona-StHG) hat der Bundestag am 19.05.2022 u.a. den Verlustrücktrag auf zwei Jahre ausgedehnt und umfangreiche Verlängerungen z.B. der Abgabefrist von Steuererklärungen beschlossen. Neu aufgenommen in das Gesetz haben die Parlamentarier die Streichung der steuerbilanziellen Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten (vgl. Steuernachrichten vom 18.05.2022).

Der Bundesrat soll dem 4. Corona-StHG am 10.06.2022 zustimmen. Details zum Gesetzesbeschluss vom 19.05.2022 finden Sie in der EY Gesetzgebungsübersicht.

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