Vorläufige Einigung auch zum CO2-Grenzausgleich (CBAM)

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Laut den Verhandlungsführern des Rats der EU und des EU-Parlaments konnte am 13.12.2022 eine vorläufige Einigung bezüglich der neuen EU-Kohlenstoffausgleichsabgabe (engl. Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)) erreicht werden. Das Verhandlungsergebnis muss allerdings noch von Rat und Parlament bestätigt werden.

Im Vergleich zu vorherigen Entwürfen ist der Anwendungsbereich erweitert worden, so dass jetzt neben den bisherigen Warengruppen wie Stahl, Aluminium, Eisen, Dünger und Elektrizität auch Wasserstoff und Produkte, die aus diesen Rohmaterialen gefertigt werden (z.B. Schrauben), enthalten sein sollen. Darüber hinaus sollen auch indirekte Emissionen erfasst werden.

Bis 2030 sollen dann alle Materialien, die im bisherigen EU-Emissionshandelssystem (ETS) enthalten sind, sowie Waren, die aus diesen Rohmaterialien hergestellt werden, auch von der Kohlenstoffausgleichsabgabe erfasst werden.

Im ersten Schritt ist zurzeit geplant, dass ab dem 01.10.2023 die CBAM-Übergangsphase eingeleitet wird. Unternehmen müssen sich auf die CBAM-Berichtspflichten vorbereiten. Der genaue Beginn der finanziellen Auswirkungen für Unternehmen (Kauf von CBAM-Zertifikaten im Zusammenhang mit der Einfuhr von CBAM betroffenen Waren) hängt von dem Auslaufen der kostenfreien Zulagen des Emissionshandelssystems ab. Dies und weitere Details im Zusammenhang mit dem ETS werden am 16. und 17.12.2022 als Ausgang der weiteren Verhandlungen erwartet.

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