Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungsteuer aufgehoben

Lokaler Ansprechpartner

National Office Tax

18 August 2022

Aufgrund der Erledigung des Klageverfahrens hat das Niedersächsische FG die Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungsteuer aufgehoben. Damit wird das BVerfG diese Frage aktuell nicht überprüfen.

Zwar ist nach Auffassung des Niedersächsischen FG der auf private Kapitaleinkünfte anzuwendende Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent nicht mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Daher legte das FG die betroffenen Vorschriften (§ 32d Abs. 1 EStG i.V.m. § 43 Abs. 5 EStG) dem BVerfG zur Prüfung vor (vgl. Steuernachrichten vom 01.04.2022). Jedoch hat das zuständige Finanzamt mittlerweile dem von dieser Frage unabhängigen Klageantrag des Klägers entsprochen, woraufhin Finanzamt und Kläger den Rechtsstreit für erledigt erklärt haben. Durch die Erledigung des Klageverfahrens ist die Entscheidungserheblichkeit im Normenkontrollverfahren beim BVerfG entfallen und die Vorlage gegenstandlos geworden. Mit Beschluss vom 10.08.2022 (7 K 120/21) wurde der Vorlagebeschluss aufgehoben. Das BVerfG wird im Ergebnis keine Gelegenheit haben, die Abgeltungsteuer in diesem Verfahren zu überprüfen.

Der Volltext des Beschlusses steht Ihnen auf der Internetseite des Niedersächsischen FG zur Verfügung.

Direkt zum Beschluss kommen Sie hier.

 

Weitere Publikationen von EY
Nutzen Sie unser neues Email Preference Center, um sich für den Erhalt des eNewsletter Tax und anderen Medien zu registrieren oder diese anderen Kolleg:innen zu empfehlen. 

Sind Sie schon registriert? Dann können Sie hier Ihre Präferenzen anpassen.