Am 28.09.2021 haben die EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Rat die Richtlinie über die öffentliche länderbezogene Berichterstattung (öffentliches Country-by-Country Reporting) formal angenommen. Gegenüber dem Kompromissvorschlag vom 01.06.2021 (siehe eNewsletter Tax vom 02.06.2021) enthält der aktuelle Richtlinienentwurf lediglich redaktionelle Anpassungen. Diesem wird das Europäische Parlament voraussichtlich noch im Herbst 2021 zustimmen.
Nach der Annahme durch das Parlament wird die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage nach dieser Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Nach dem Wortlaut der Richtlinie muss die erste Berichterstattung für Steuerjahre erfolgen, die ab zwei Jahren und sechs Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie beginnen. Damit bliebe den betroffenen Unternehmen bis ins Jahr 2025 Zeit, sich auf die neuen Berichtspflichten vorzubereiten. Die Mitgliedstaaten können jedoch in ihrer nationalen Umsetzung kürzere Fristen festlegen.
Weitere Details können Sie dem englischsprachigen EY Global Tax Alert entnehmen.
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