Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Der Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes (WtChancenG) wartet im Vergleich zum Referentenentwurf mit zahlreichen Änderungen auf. Alle wichtigen Details stellt die EY-Gesetzgebungsübersicht zusammen.
Der am 30.08.2023 beschlossene Regierungsentwurf des WtChancenG (vgl. EY-Steuernachricht vom 30.08.2023) überraschte u.a. mit einer degressiven Gebäude-AfA sowie der befristeten Anhebung der Prozentgrenze für die Verlustverrechnung auf nunmehr 80 Prozent (statt der ursprünglich noch im Referentenentwurf vorgesehenen zeitlichen Suspendierung der Mindestbesteuerung). Einen umfassenden Überblick über alle unternehmensrelevanten Bereiche des Wachstumschancengesetzes bietet die EY-Gesetzgebungsübersicht.
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