Der Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes (WtChancenG) wartet im Vergleich zum Referentenentwurf mit zahlreichen Änderungen auf. Alle wichtigen Details stellt die EY-Gesetzgebungsübersicht zusammen.
Der am 30.08.2023 beschlossene Regierungsentwurf des WtChancenG (vgl. EY-Steuernachricht vom 30.08.2023) überraschte u.a. mit einer degressiven Gebäude-AfA sowie der befristeten Anhebung der Prozentgrenze für die Verlustverrechnung auf nunmehr 80 Prozent (statt der ursprünglich noch im Referentenentwurf vorgesehenen zeitlichen Suspendierung der Mindestbesteuerung). Einen umfassenden Überblick über alle unternehmensrelevanten Bereiche des Wachstumschancengesetzes bietet die EY-Gesetzgebungsübersicht.
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