Weitere Konsultationen zu BEPS Pillar 1 Amount A – “Draft Model Rules for Tax Base Determinations”

Die OECD legt einen weiteren Teilentwurf der Anwendungsregelungen zu Amount A der ersten Säule des BEPS 2.0 Projekts vor und lädt erneut zu öffentlichen Konsultationen mit Stellungnahmefrist bis zum 04.03.2022 ein.

Ziel der Regelungen zu BEPS Pillar 1 Amount A ist die Neuzuordnung von Besteuerungsrechten für einen Teil des Gewinns von besonders großen und hochprofitablen Unternehmen (globaler Umsatz größer 20 Mrd. Euro, Profitabilität größer als 10 Prozent) auf sog. Marktstaaten, also Jurisdiktionen, in denen Waren und Dienstleistungen konsumiert werden.

Die seitens der Task Force on the Digital Economy (TFDE) der OECD entwickelten sog. Model Rules zur Implementierung und Umsetzung von Amount A in nationale Gesetzgebungen werden in Teilentwürfen veröffentlicht, um eine parallele Weiterbearbeitung der einzelnen Aspekte gewährleisten zu können. Das erste Dokument, das bereits am 04.02.2022 veröffentlicht wurde, beinhaltet die Feststellung steuerlicher Anknüpfungspunkte in den jeweiligen Jurisdiktionen (Nexus) im Zusammenhang mit den Einnahmequellen (vgl. Steuernachricht vom 10.02.2022). Das nunmehr am 18.02.2022 veröffentlichte zweite Konsultationspapier befasst sich mit einem weiteren thematischen Bestandteil der Regelungen zu Amount A, der Bestimmung der steuerlichen Bemessungsgrundlage.

Es geht dabei zum einen darum, ob ein Unternehmen neben der Umsatzgrenze auch die Profitabilitätsgrenze von 10 Prozent überschreitet. Zum anderen wird auf dieser Basis der Anteil des Gewinns (oder Verlusts) eines von Amount A erfassten multinationalen Konzerns ermittelt, welcher dem jeweiligen Marktstaat zwecks Besteuerung zugeordnet werden soll. Grundlage der Kalkulation soll der – nach bestimmten qualifizierten Accounting Standards ermittelte – konsolidierte Konzernabschluss sein, wobei eine Reihe steuerlicher Anpassungen (wie etwa der Abzug bestimmter Einnahmen oder die Hinzurechnung von Betriebsausgaben) vorzunehmen ist. Ebenfalls enthält das Dokument Regelungen des Verlustvortrags sowie Definitionen wesentlicher in den Regelungen verwendeter Begrifflichkeiten.

Direkt zu den OECD Draft Rules for Tax Base Determinations kommen Sie hier.

Einen Global Tax Alert zu den OECD Draft Rules for Tax Base Determinations erhalten Sie hier.

Einen Global Tax Alert zu den OECD Draft Rules for Nexus and Revenue Sourcing erhalten Sie hier.

 

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