Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Das Ende 2022 verabschiedete Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG II) sieht u.a. die Einrichtung einer Zentralstelle für die Durchsetzung von EU-Sanktionen vor. Im Bereich von Immobilientransaktionen sind insbesondere das Barzahlungsverbot sowie erweiterte Transparenzregister-Pflichten von Bedeutung.
Im Dezember 2022 passierte das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG II) sowohl den Bundestag als auch den Bundesrat, am 28.12.2022 trat es mit wenigen Ausnahmen in Kraft. Mit dem SDG II gehen u.a. die Einrichtung einer Zentralstelle für die EU-Sanktionsdurchsetzung, das Verbot von Bargeldzahlungen bei Immobilientransaktionen und erweiterte Transparenzregister-Pflichten, insbesondere für ausländische Gesellschaften, einher.
Weitere Hintergründe stehen Ihnen auf den Seiten von EY Law zur Verfügung.
Näheres zu den ab dem 01.01.2023 anzuwendenden wichtigen Regelungen des BMF-Schreibens vom 15.06.2022, die insbesondere auch für die Transaktionsbranche von Relevanz sind (vgl. EY-Nachrichten vom 16.12.2022).
Direkt in Ihr E-Mail Postfach
Nutzen Sie unser neues Email Preference Center, um sich für den Erhalt des eNewsletter Tax und anderen Medien zu registrieren oder diese anderen Kolleg:innen zu empfehlen.