Weitere Verlängerung der Konsultationsvereinbarungen Belgien und Österreich

Die im Zuge der COVID-19-Pandemie mit Belgien und Österreich geschlossenen Konsultationsvereinbarungen sind weiter verlängert worden und gelten damit zumindest bis zum 30.09.2021.

Die bereits mit Belgien bestehende Konsultationsvereinbarung zur Besteuerung von Grenzpendlern während der COVID 19-Pandemie wurde nun ein weiteres (sechstes) Mal bis zum 30.09.2021 verlängert.

Auch mit Österreich besteht bereits eine Konsultationsvereinbarung. Die neue Vereinbarung ersetzt die Vereinbarung vom 15.01.2021 (vgl. eNewsletter Tax vom 28.01.2021) und verlängert den Anwendungszeitraum der in der Konsultationsvereinbarung unverändert gebliebenen materiell-rechtlichen Regelungen bis mindestens 30.09.2021. Sie verlängert sich – anders als bei der Vereinbarung mit Belgien – danach grundsätzlich automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht entsprechend gekündigt wird.

Die Volltexte der jeweiligen Schreiben vom 18.06.2021 stehen Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Direkt zum BMF-Schreiben (Belgien) kommen Sie hier.

Direkt zum BMF-Schreiben (Österreich) kommen Sie hier.