Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Die Vertrauensschutzregelung für Drittlandsunternehmer zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reiseleistungen nach § 25 UStG wird auch auf das Jahr 2023 ausgeweitet.
Die umsatzsteuerliche Sonderregelung für Reiseleistungen nach § 25 UStG kann nach Auffassung des BMF nicht von Unternehmern genutzt werden kann, die im Drittland ansässig sind und keine feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet haben (BMF-Schreiben vom 29.01.2021).
Die aus Gründen des Vertrauensschutzes aufgenommene Nichtbeanstandungsregelung für die Anwendung der Margenbesteuerung durch Drittlandsunternehmer wurde nun nochmals bis zum 31.12.2023 verlängert (BMF-Schreiben vom 12.12.2022). Ob es im Laufe des nächsten Jahres zu diesem Thema zu einer Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie kommt, bleibt abzuwarten.
Der Volltext des Schreibens steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
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VAT in Control I Überblick über die umsatzsteuerliche Compliance
VAT in Control ist ein Beratungsansatz, der in einem überschaubaren Zeitraum wertvolle Einblicke in die wesentlichen Bausteine der umsatzsteuerlichen Compliance-Organisation ermöglicht. Der Fokus liegt auf dem Dreiklang aus materiellem Recht, Prozessen und IT-Systemen, um unmittelbare Optimierungspotentiale von Tax-CMS-Kernelementen zu identifizieren und gemeinsam die konkreten nächsten Umsetzungsschritte festzulegen.