Die Vertrauensschutzregelung für Drittlandsunternehmer zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reiseleistungen nach § 25 UStG wird auch auf das Jahr 2023 ausgeweitet.
Die umsatzsteuerliche Sonderregelung für Reiseleistungen nach § 25 UStG kann nach Auffassung des BMF nicht von Unternehmern genutzt werden kann, die im Drittland ansässig sind und keine feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet haben (BMF-Schreiben vom 29.01.2021).
Die aus Gründen des Vertrauensschutzes aufgenommene Nichtbeanstandungsregelung für die Anwendung der Margenbesteuerung durch Drittlandsunternehmer wurde nun nochmals bis zum 31.12.2023 verlängert (BMF-Schreiben vom 12.12.2022). Ob es im Laufe des nächsten Jahres zu diesem Thema zu einer Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie kommt, bleibt abzuwarten.
Der Volltext des Schreibens steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
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