Im Zuge der COVID-19-Pandemie sind mit den meisten Nachbarländern Konsultationsvereinbarungen u.a. zur steuerlichen Beurteilung von COVID-19 bedingten Home-Office-Tätigkeiten geschlossen worden. Nun hat sich Deutschland mit der Schweiz, den Niederlanden und Luxemburg auf eine Verlängerung zumindest bis zum Ende des Jahres 2021 verständigt.
Die Konsultationsvereinbarungen verlängern sich grundsätzlich automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht entsprechend gekündigt werden. Vor dem Hintergrund der andauernden Pandemielage hat sich Deutschland mit den Niederlanden, Luxemburg und der Schweiz nun darauf verständigt, dass die Vereinbarungen zumindest bis zum 31.12.2021 weiter Bestand haben.
Die Volltexte der jeweiligen Schreiben vom 08.09.2021 (Schweiz), 15.09.2021 (Niederlande), bzw. 20.09.2021 (Luxemburg) stehen Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
Direkt zum BMF-Schreiben (Schweiz) kommen Sie hier.
Direkt zum BMF-Schreiben (Niederlande) kommen Sie hier.
Direkt zum BMF-Schreiben (Luxemburg) kommen Sie hier.
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