Deutschland hat sich nun auch mit Belgien, Frankreich und Österreich auf eine grundsätzliche Verlängerung der im Zuge der der COVID-19-Pandemie u.a. zur Beurteilung von COVID-19 bedingten Home-Office-Tätigkeiten geschlossenen Konsultationsvereinbarungen bis Ende 2021 verständigt.
Nachdem sich Deutschland kürzlich mit Niederlanden, Luxemburg und der Schweiz auf eine grundsätzliche Verlängerung bis Ende 2021 verständigte, folgen nun die Konsultationsvereinbarungen mit Belgien, Frankreich und Österreich. Hinsichtlich Belgien weist das BMF-Schreiben darauf hin, dass die Möglichkeit einer Kündigung (einseitig von jeder der zuständigen Behörden durch Mitteilung an die andere zuständige Behörde) unberührt bleibt und somit eine frühere Beendigung der Vereinbarung möglich bleibt.
Die Volltexte der jeweiligen Schreiben vom 29.09.2021 (Belgien), 30.09.2021 (Frankreich), 07.10.2021 (Österreich) stehen Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
Direkt zum BMF-Schreiben Belgien kommen Sie hier.
Direkt zum BMF-Schreiben Frankreich kommen Sie hier.
Direkt zum BMF-Schreiben Österreich kommen Sie hier.
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