Auch in der Sitzung am 21.06.2024 konnte der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) keine Einigung über die Initiative zur Digitalisierung des Umsatzsteuerrechts „VAT in a Digital Age" (ViDA) erzielen.
Seit dem 08.12.2022 liegen die Vorschläge zum ViDA-Maßnahmenpaket vor. Sie umfassen im Wesentlichen drei Bausteine: die Einführung einer (EU-weiten) obligatorischen E-Rechnung und eines Meldesystems für bestimmte innergemeinschaftliche B2B-Umsätze, Änderungen für Online-Plattformen, die Personenbeförderungs- oder kurzfristige Vermietungsleistungen vermitteln, sowie die Erweiterung der bestehenden Regelungen für eine einzige Anlaufstelle (One-Stop-Shop, OSS).
Auch vor kurzem (vgl. EY-Steuernachricht vom 16.05.2024) konnte keine Einigkeit erzielt werden. Obwohl grundsätzlich Einigkeit zu dem Paket besteht, verweigert Estland seine notwendige Zustimmung. Dorn im Auge für Estland ist die im Richtlinienentwurf vorgesehene fiktive Leistungskette bei Plattformen, über die kurzfristige Beherbergungsdienstleistungen und Personenbeförderungen gebucht werden können. Mit dem letzten bekannten Kompromisstext sollten u.a. die Startzeitpunkte für die Neuregelungen verschoben werden. So war zuletzt vorgesehen, das EU-weite Meldesystem erst zum 01.07.2030 (statt 01.01.2028) einzuführen.
Es bleibt abzuwarten, inwiefern die neue, ungarische Ratspräsidentschaft das Paket im zweiten Halbjahr vorantreibt. Am Zeitplan für die Einführung der E-Rechnung im innerstaatlichen B2B-Bereich in Deutschland ab dem 01.01.2025 ändert sich durch das erneute Scheitern von ViDA nichts. Hinsichtlich dieser Einführung der verpflichtenden E-Rechnung veröffentlichte das BMF am 13.06.2024 den Entwurf eines Anwendungsschreibens (vgl. EY-Steuernachricht vom 20.06.2024).