Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 im Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 02.02.2024 das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 angenommen, das den am gleichen Tag vom Bundestag verabschiedeten Bundeshaushalt 2024 flankiert. Damit ist auch der Weg frei für weitere Gespräche im Vermittlungsverfahren zum Wachstumschancengesetz.

Gegenstand des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 sind unter anderem Änderungen bei der Luftverkehrsteuer, Änderungen im Windenergie-auf-See-Gesetz sowie das schrittweise Auslaufen der Steuerentlastung für den sog. Agrardiesel nach § 57 des Energiesteuergesetzes (vgl. EY-Steuernachricht vom 11.01.2024). 

Das Gesetz ist Teil der Gesamteinigung zum Bundeshaushalt 2024, der ebenfalls am 02.02.2024 vom Bundestag angenommen wurde. Dagegen befasst sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 02.02.2024 nur mit dem Haushaltsgesetz 2024. Das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wird zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich am 22.03.2024, im Bundesrat behandelt. 

Die Einigung zum Haushalt 2024 galt für CDU und CSU als Voraussetzung, um die Verhandlungen zum Wachstumschancengesetz im Vermittlungsverfahren wieder aufzunehmen (vgl. EY-Steuernachricht vom 11.12.2023). Nachdem diese nun erfüllt ist, haben die Vorbereitungen für die erste offizielle Sitzung des Vermittlungsausschusses am 21.02.2024 begonnen. Dem Vernehmen nach hat eine informelle Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Bund und Ländern bereits ein erstes Gespräch geführt. Weitere sollen bis zum 21.02.2024 folgen. Dabei deutet sich an, dass das Entlastungsvolumen des Wachstumschancengesetzes im Vergleich zu der vom Bundestag beschlossenen Fassung (vgl. EY-Steuernachricht vom 17.11.2023) signifikant geringer ausfallen dürfte.

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