Globalbeiträge zur Sozialversicherung – Aufteilung 2026
In vielen Ländern leisten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen einheitlichen Sozialversicherungsbeitrag (Globalbeitrag) statt wie in Deutschland Beiträge für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung …). Mit Schreiben vom 25.11.2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mitgeteilt, wie diese Globalbeiträge für das Jahr 2026 prozentual aufzuteilen sind.
Arbeitgeber haben den relevanten Aufteilungsmaßstab auch bei der Ausstellung von Lohnsteuerbescheinigungen zu beachten (siehe hierzu zuletzt das BMF-Schreiben vom 05.09.2024 für Kalenderjahre ab 2025). Allerdings sind in der Tabelle lediglich bestimmte europäische Staaten (Belgien, Irland, Lettland, Malta, Norwegen, Portugal, Spanien und Zypern) aufgeführt. Globalbeiträge, die der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin in anderen Ländern wie etwa dem Vereinigten Königreich leistet, sind nach den Umständen des Einzelfalls zuzuordnen.
Das BMF-Schreiben vom 25.11.2025 finden Sie hier.