Die EU hat 2009 die Blaue Karte eingeführt, um gezielt hoch qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten in die Europäische Union zu holen und so dem Fachkräftemangel aufgrund des demografischen Wandels entgegenzuwirken. Die Karte bietet grundsätzlich einen weitgehend einheitlichen rechtlichen Rahmen, darunter Regelungen zum Familiennachzug und einen schnelleren Zugang zu einem Daueraufenthaltstitel. Gleichzeitig bleibt die Umsetzung in den Händen der Mitgliedstaaten, weshalb die Voraussetzungen und Anwendungspraxen stark voneinander abweichen. Dies ist nur eine von vielen Herausforderungen, wenn auch die wichtigste.
Herausforderungen
Als wesentliche Herausforderungen, mit denen Arbeitgeber und Antragstellende zu kämpfen haben, sind die folgenden zu nennen:
- Die Vielfalt an unterschiedlichen nationalen Vorschriften schafft Verwirrung und birgt Fehlerpotenzial.
- Komplexe und teilweise strikte Regelungen zur Mobilität innerhalb der EU behindern die örtliche Flexibilität bzw. schränken sie ein.
- Bürokratie und umfangreiche Dokumentationspflichten schrecken Unternehmen und Fachkräfte ab.
- Informationsdefizit: Häufig fehlen klare Informationen und Anleitungen für potenzielle Antragstellende, was zu Missverständnissen und verpassten Chancen führt.
- Sprachbarrieren: Viele Länder verlangen Dokumente und Anträge in der Landessprache, was bei fehlenden bzw. unzureichenden Sprachkenntnissen problematisch sein kann.
- Die Bearbeitungszeiten sind lang.
- Politisch volatiles Umfeld: Veränderungen der wirtschaftlichen Bedingungen oder des politischen Klimas innerhalb der Mitgliedstaaten können zu abrupten Änderungen der Regelungen zur Blauen Karte führen. Dies schafft Unsicherheit für Arbeitgeber und ausländische Fachkräfte.
Im Folgenden beleuchten wir den ersten Punkt, die zahlreichen Unterschiede in den nationalen Regelungen, näher.
Unterschiedliche nationale Vorschriften und ihre Folgen
Jedes EU-Land hat seine eigenen spezifischen Anforderungen, Antragsverfahren und Kriterien für die Ausstellung Blauer Karten. So haben die einzelnen Länder unterschiedliche Standards für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen und beruflicher Erfahrungen, was den Antragsprozess für Fachkräfte kompliziert. Auch die Gehaltsgrenzen für die Berechtigung zur Blauen Karte variieren von Land zu Land und ändern sich häufig. Diese Inkonsistenzen können (potenzielle) Antragstellende verwirren und machen es zudem global agierenden Arbeitgebern schwer, den Überblick zu behalten.
Auch die Regelungen bezüglich der Rechte von Angehörigen (Ehepartnern und Kindern) von Inhabern einer Blauen Karte variieren. Dies betrifft sowohl die Modalitäten der Familienzusammenführung als auch die Möglichkeit für Angehörige, im Zielland zu arbeiten.