Steuerersparnisse für ausländische Staatsangehörige bleiben
In China tätige Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber können aufatmen. Die chinesische Regierung hat sich erneut entschieden, die bisherigen Steuerbefreiungen für ausländische Beschäftigte und die Erleichterungen für Boni und Aktienvergütungen vorerst beizubehalten. Sie waren zuletzt bis zum 31.12.2023 verlängert worden. Das Auslaufen der Vergünstigungen hätte eine wesentlich höhere steuerliche Belastung ab 2024 bedeutet.
Steuerreform
Der Nationale Volkskongress Chinas hat am 31.08.2018 eine umfassende Einkommensteuerreform verabschiedet. Sie ist am 01.01.2019 in Kraft getreten. Ein Bestandteil der Reform ist die Abschaffung der Steuerbefreiungen für ausländische Beschäftigte und der Vorzugsbesteuerung von Boni und aktienbasierten Vergütungen. Allerdings wurde die Abschaffung dieser Vergünstigungen mehrfach verschoben.
Steuerbefreiungen für Ausländer
Die Steuerbefreiung für ausländische Staatsangehörige betrifft im Wesentlichen die Erstattung von Ausgaben für die Ausbildung von Kindern, Sprachkurse und Wohnungsmiete durch den Arbeitgeber. Ausländische Arbeitnehmer sollten künftig stattdessen nur die deutlich geringeren speziellen Abzugsbeträge („specific additional deductions“) nutzen dürfen, die auch von chinesischen Staatsangehörigen in Anspruch genommen werden können.
China gewährt diese Steuerbefreiung für ausländische Staatsangehörige bereits seit mehr als 20 Jahren. Nach unserer Erfahrung lassen fast alle Arbeitgeber ihren ausländischen Beschäftigten solche Vergünstigungen zukommen. Teilweise können sie sogar 30 bis 50 Prozent des Gehaltspakets ausmachen. Da die Steuerbefreiung nun erneut verlängert wurde, können ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin zwischen ihr und den speziellen Abzugsbeträgen wählen.
Spezielle Abzugsbeträge
Die speziellen Abzugsbeträge sind in sechs Kategorien unterteilt:
- Wohnungsmiete am Arbeitsort
- Ausbildung eines Kindes
- Weiterbildung innerhalb von China
- Heilbehandlung bei ernsthafter Erkrankung
- Zinsaufwendungen für Wohneigentum
- Pflege älterer Personen (Eltern, Großeltern …)
Es empfiehlt sich, mit der lokalen Steuerbehörde abzustimmen, unter welchen Voraussetzungen sie die Abzüge gewährt und welche Belege einzureichen sind.
Vorzugsbesteuerung für Boni und aktienbasierte Vergütungen
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Boni nicht mit den übrigen Einkünften („consolidated income“) zusammengerechnet. Stattdessen werden sie durch 12 geteilt, um den insoweit anzuwendenden monatlichen Steuersatz zu ermitteln. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Versteuerung mit den übrigen Einkünften zu wählen.
Auch Einkünfte aus aktienbasierten Vergütungen können getrennt von den übrigen Einkünften (also mit einem niedrigeren Steuersatz) besteuert werden, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Die beiden Maßnahmen senken die auf diese Einkünfte anfallenden Steuern deutlich.
Ausblick
Die beschriebenen steuerlichen Vergünstigungen sollen nun laut Bekanntmachungen vom 18.08.2023 erst zum 31.12.2027 auslaufen. Es wird erwartet, dass China auch künftig das Wirtschaftswachstum und ausländische Investitionen mithilfe von Steuervorteilen fördern wird. Gleichzeitig beobachten wir, dass die chinesischen Behörden vermehrt prüfen, ob die in diesem Zusammenhang zu erfüllenden Vorgaben eingehalten werden.