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E-Scooter explodiert im Homeoffice: Sprung aus dem Fenster nicht versichert

LSG verneint Arbeitsunfall

Ein Softwareentwickler nahm im Januar 2021 an einer Telefonkonferenz teil, als der Akku seines E-Scooters explodierte. Mit einem Sprung aus dem Fenster konnte er sich retten, erlitt dabei jedoch Knochenbrüche an beiden Füßen. Laut Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg handelte es sich dabei nicht um einen Arbeitsunfall (Urteil vom 09.10.2025, L 21 U 47/23).

BSG-Rechtsprechung

Nach der ständigen Rechtsprechung (Urteil vom 21.03.2024, B 2 U 14/21, mit weiteren Nachweisen) des Bundessozialgerichts (BSG) setzt ein Arbeitsunfall voraus, dass die Tätigkeit zur Zeit des Unfalls

  • der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), 

  • zu dem Unfall geführt hat und 

  • dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht hat.

Wenn eine Handlung sowohl durch private Beweggründe als auch durch die versicherte Tätigkeit motiviert ist, steht sie im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, wenn sie hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die private Motivation des Handelns entfallen wäre.

LSG Berlin-Brandenburg: Kriterien nicht erfüllt

Diese Voraussetzungen waren laut LSG nicht erfüllt. Denn die Verletzungen zog sich der Kläger nicht während der Konferenz zu, sondern erst als er aus dem Fenster sprang. Mit dem Sprung aus dem Fenster hatte der Mann sein Leben retten wollen, was vor allem als ein überragend wichtiges privates Motiv anzusehen ist. Dass er dabei auch seine Arbeitskraft erhalten wollte, hielt das LSG für nebensächlich. Schließlich war der E-Scooter bzw. der Akku im Zeitpunkt des Unfalls nicht für die Arbeitsausübung verwendet worden. Das Urteil war bei Redaktionsschluss noch nicht rechtskräftig.


Handlungsempfehlung 

Wenn (möglicherweise) ein Arbeitsunfall geschehen ist, sollte er (nachdem die ärztliche Versorgung etc. sichergestellt ist) immer rechtzeitig ordnungsgemäß gemeldet und die genauen Umstände dokumentiert werden. Aussagekräftige Nachweise sollten gesichert werden. Dies erleichtert die richtige Beurteilung und gilt unabhängig davon, ob sich der Unfall im Betrieb oder im Homeoffice ereignet hat.