Immer wieder überlegen Entscheidungsträger, wie sie durch Lockerungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen die Fachkräftegewinnung aus dem Ausland zusätzlich erleichtern oder die Digitalisierung der Ausländerbehörden weiter vorantreiben können. Doch tatsächlich ermöglichen die bestehenden Gesetze bereits die schnelle Einwanderung entsprechend qualifizierter Fachkräfte. Auch die Digitalisierung schreitet voran. Dennoch klagen viele Unternehmen, dass es fast unmöglich sei, zeitnah etwa indische Fachkräfte nach Deutschland zu holen – und diese Einschätzung ist richtig. Denn die zügige Gewinnung ausländischer Fachkräfte scheitert an den zahlreichen bürokratischen Hürden. Hier sind bei den Arbeitgebern Flexibilität und Kreativität gefragt.
Holpriger Start
Wer eine Stelle mit einer Fachkraft aus dem Ausland zu einem fixen Zeitpunkt besetzen möchte, sieht sich gleich zu Beginn mit einer fast unüberwindbaren Hürde konfrontiert. Es nicht möglich, den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels mit Geltung ab dem geplanten Startdatum einzureichen. Der künftige Arbeitgeber muss geduldig abwarten, bis die Behörde den Antrag bearbeitet, und aus dem Datum der Genehmigung ergibt sich dann das Startdatum.
Dabei erhält der Arbeitgeber keinerlei Information darüber, wann ein entsprechender Antrag bearbeitet werden wird und bis wann mit der Entscheidung (bei Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen) zu rechnen ist. Dass die ausländischen Kandidatinnen bzw. Kandidaten die Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel nicht erfüllen, ist weitaus seltener das Problem. Angaben, die sich auf einschlägigen Internetseiten häufig finden, etwa „Die Bearbeitungszeit kann bis zu 12 Wochen dauern“, helfen den Unternehmen hier nicht weiter. Denn die Bearbeitung dauert häufig insbesondere dann länger, wenn die Behörde doch noch zusätzliche Dokumente anfordert.
Digitalisierung ist kein Wundermittel
Die geplanten Reformen bauen primär auf Digitalisierung. Doch tatsächlich hat die bisherige Erfahrung gezeigt, dass die Digitalisierung allein nicht immer sämtliche Probleme löst. So gibt es Standorte, die zwar bereits große Fortschritte bei der Digitalisierung gemacht haben, aber mit unflexiblen Parametern arbeiten. Das Resultat: Die Behörde lässt dringende Anträge auf Änderung des Aufenthaltstitels liegen. Über sie wird frühestens drei Monate vor dem Ablauf des derzeitigen Aufenthaltstitels entschieden, denn erst dann erhält der zuständige Sachbearbeiter die Information, dass der Antrag zu bearbeiten ist.
Ein anderer Standort hatte das gleiche Problem, konnte es jedoch inzwischen lösen. Es wurde ein Kommentarfeld eingefügt, in dem man mitteilen kann, dass es sich um einen Änderungsantrag handelt, der zeitnah bearbeitet werden sollte.
Darüber hinaus muss nach den gesetzlichen Vorgaben ein Mensch über die Anträge entscheiden. Diese Aufgabe soll, kann und darf nicht auf eine KI übertragen werden. Einen eventuell vorhandenen Ermessensspielraum darf nur ein Mensch ausüben – und nicht etwa ein Algorithmus. Digitalisierung löst das Kernproblem Personalmangel deshalb nur teilweise. Ob dauerhaft darauf verzichtet werden kann, zusätzliche personelle Kapazitäten (quantitativ und qualitativ) aufzubauen, darf daher bezweifelt werden.
Vorausschauend agieren und Engpässe vermeiden
Problemfeld Einstellung nach deutschem Hochschulabschluss
Eines der größten Probleme, mit denen sich Arbeitgeber konfrontiert sehen, betrifft die Einstellung ausländischer Absolventen einer deutschen Hochschule. Mit einem gültigen studentischen Aufenthaltstitel darf man (nur) 140 Tage im Kalenderjahr und auch nach erfolgreichem Abschluss des Studiums nicht in Vollzeit arbeiten. Teilweise dauert dann die Bearbeitungszeit bis zur Genehmigung einer Blauen Karte EU zwischen sieben und neun Monaten. Dies gilt auch dann, wenn die betreffenden potenziellen Arbeitskräfte im jeweiligen Unternehmen bereits im Rahmen eines Praktikums oder als Werkstudierende tätig waren. Im Ergebnis bleiben dann Stellen, die dringend neu zu besetzen sind, ohne sachlichen Grund monatelang vakant.
Gesetzliche Rahmenbedingungen passen
Der Gesetzgeber hat hier an sich schon mit dem Anspruch auf Erteilung des Job-Seeker-Visums Abhilfe geschaffen: Nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist zur Suche eines der Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatzes eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate zu erteilen, sobald das Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen worden ist.
Trotz dieser eindeutigen gesetzlichen Vorgabe ist der erfolgreiche Abschluss des Studiums statt der Eintrittskarte für die Job-Suche nur der Anfang der Schwierigkeiten auf dem Weg zum sogenannten Job-Seeker-Visum. Hier potenzieren sich unterschiedliche ungünstige administrative Gewohnheiten oftmals zu einem Alptraumszenario – sowohl für die Antragstellerin bzw. den Antragsteller als auch für den zukünftigen Arbeitgeber.
Hemmschuh Bestätigungen der Universität
Üblicherweise beginnen die Schwierigkeiten damit, dass die deutschen Universitäten meist viele Wochen benötigen, um den Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Studiums auszustellen. Falls es sich um ein Masterstudium handelt, verstreichen zusätzliche Wochen bis zur Verteidigung der Masterthesis.