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Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung

Billigung durch Bundestag und Bundesrat mit wenigen Änderungen

Der Bundesrat hat am 10.07.2026 trotz erheblicher Kritik die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung gebilligt. Über die für Arbeitgeber besonders relevanten Änderungsvorhaben haben wir bereits in unserem Artikel „Geplante Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung“ in der Ausgabe für Juni 2026 berichtet. Im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf haben sich unter anderem Änderungen bei der Familienversicherung ergeben. Hier gilt ab 2028 Folgendes:

Bei der Familienversicherung für mitversicherte Partner wird ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners erhoben. Der Gesetzgeber hat im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens den Personenkreis erweitert, für den kein Zusatzbeitrag anfällt. Die verabschiedete Gesetzesfassung nennt die folgenden Ausnahmen:

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner 

  • mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (ursprünglicher Entwurf: bis zum vollendeten 7. Lebensjahr), 
  • mit Kindern mit Behinderungen, 
  • mit zu pflegenden Angehörigen sowie 
  • nach Erreichen der Regelaltersgrenze,
  • mit mindestens Pflegegrad 3, einem festgestellten Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente (neu) oder 
  • wenn sie als nicht erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit dem erwerbsfähigen Mitglied in einer Bedarfsgemeinschaft leben oder Grundsicherungsgeld erhalten (neu),
  • einem Grad der Behinderung oder einem festgestellten Grad der Schädigungsfolgen oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent (neu)

Als zu pflegende Angehörige im Sinne der Ausnahmeregelung gelten Personen mit Pflegegrad 2 oder höher, die der Ehe- bzw. Lebenspartner mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, in ihrer häuslichen Umgebung pflegt. Begünstigt sind auch familienversicherte Ehegatten oder Lebenspartner, die eine Freistellung von der Arbeitsleistung (§ 3 des Pflegezeitgesetzes) in Anspruch nehmen.

Zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz in der vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossenen Fassung kommen Sie hier.

Autorinnen: Ursula Beste, Nancy Adam