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Großbritannien krempelt Expatriate-Besteuerung um

Was Arbeitgeber und Mitarbeitende erwartet

Die britische Finanzministerin hat am 30.10.2024 ihren Herbsthaushalt vorgelegt. Insbesondere wird sich im nächsten Steuerjahr die Besteuerung von im UK tätigen Expatriates grundlegend ändern. Insgesamt sind mehr Komplexität und Aufwand für Compliance zu erwarten. Arbeitgeber sollten sich schon jetzt mit den geplanten Neuerungen befassen und die voraussichtlichen Konsequenzen untersuchen.

Die wesentlichsten Änderungen für im UK tätige Expatriates

Abschaffung der Besteuerung auf „remittance basis“
Das Expatriate Tax Regime für sogenannte Non-Doms (Personen, die im UK zwar ansässig, aber nicht als dauerhaft beheimatet [„domiciled“] gelten) wird zum 06.04.2025 abgeschafft. Unter dem Regime kann die Besteuerung auf „remittance basis“ gewählt werden. Ausländische Einkünfte werden dann nur dann besteuert, wenn sie ins UK transferiert werden.

Neues Tax Regime
Es wird ein neues Regime eingeführt, unter dem bestimmte ausländische Einkünfte und Gewinne für bis zu vier Jahre von der Besteuerung ausgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie ins UK überwiesen werden. Das UK gibt also die Besteuerung auf „remittance basis“ auf. Allerdings müssen anders als bisher die ausländischen Einnahmen und Gewinne aus Kapitalvermögen gemeldet werden. Andernfalls greift die Befreiung nicht. Das Regime können Personen in Anspruch nehmen, die ins UK ziehen und in den vorangegangenen zehn Jahren nicht dort ansässig waren. Gleichzeitig werden die Steuersätze für die Einkünfte aus Kapitalvermögen angehoben.

Overseas Workday Relief wird verlängert
Die Zeitspanne, während der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für eine Tätigkeit außerhalb des UK vergünstigt besteuert werden können (Overseas Workday Relief), verlängert sich von drei auf vier Jahre.

Übergangsregelungen
Schließlich wurden für Personen, die bisher auf „remittance basis“ besteuert wurden, Übergangsregelungen geschaffen. Insbesondere können ausländische Einkünfte früherer Jahre, die ins UK transferiert werden, mit einem geringeren Steuersatz von 12 Prozent (Steuerjahr 2025/2026 und 2026/2027) bzw. 15 Prozent (Steuerjahr 2027/2028) versteuert werden.

Fazit und Handlungsempfehlung

Insgesamt wird für im UK eingesetzte Mitarbeitende die Sicherstellung der steuerlichen Compliance voraussichtlich aufwendiger (und teurer). Wenn der Arbeitgeber die Steuern im UK übernimmt, kann sich auch dieser Kostenblock – je nach Einzelfall – erhöhen. Es ist auch davon auszugehen, dass eine umfassendere steuerliche Beratung der betroffenen Mitarbeiter notwendig wird. Arbeitgeber sollten schon jetzt klären, inwieweit sie ihre Kostenplanung aufgrund der Änderungen anpassen müssen. Es empfiehlt sich zudem, die Betroffenen über die Neuerungen zu informieren bzw. informieren zu lassen.