Frau mit Laptop in einem Zugabteil

Immigration Newsflash: Deutschland, EU, Singapur, Vietnam

Deutschland: Entwurf eines Gesetzes zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt

Der Bundesrat möchte Asylbewerberinnen und -bewerbern grundsätzlich nach drei Monaten Zugang zum regulären Arbeitsmarkt eröffnen und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Damit will er insbesondere die Sozialsysteme entlasten. Derzeit besteht ein drei- bzw. sechsmonatiges absolutes Beschäftigungsverbot. Unter anderem für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten und solche, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet oder unzulässig abgelehnt wurde, soll weiterhin ein absolutes Beschäftigungsverbot gelten.

Die Bundesregierung hat bereits auf den Vorschlag des Bundesrats geantwortet. Sie erinnert daran, dass sich die Regierungsparteien bereits im Koalitionsvertrag darauf geeinigt haben, Arbeitsverbote für Asylbewerber grundsätzlich auf maximal drei Monate zu beschränken. Die Bundesregierung will die frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt berücksichtigen, wenn sie die anstehende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) umsetzt.

Den Entwurf vom 27.08.2025 und die Stellungnahme der Bundesregierung finden Sie hier.

EU: Einführung des EES – Zeitrahmen steht fest

Die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, dass das Entry/Exit System (EES) ab dem 12.10.2025 über einen Zeitraum von knapp sechs Monaten ausgerollt wird. Das EES ist ein elektronisches System zur automatischen Kontrolle der Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen des Schengenraums. Es erfasst unter anderem den Zeitpunkt und Ort der Ein- und Ausreise, biometrische Daten und ggf. die Verweigerung der Einreise. Die Daten werden drei Jahre lang gespeichert.

Nähere Informationen zum EES stellt die Europäischen Union hier zur Verfügung.

Betroffen sind Einreisen zum Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums. Keine Drittstaatsangehörigen im Sinne des EES sind im Wesentlichen EU-Bürger und EEA-Staatsangehörige sowie ihre Familienmitglieder und Staatsangehörige der Schweiz und deren Familienangehörige, sofern für sie das Freizügigkeitsabkommen gilt. Arbeitgeber sollten ihre von der Einführung betroffenen Beschäftigten rechtzeitig informieren.

Deutschland hat bereits das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über ein Ein- und Ausreisesystem (Entry/Exit System – EES) und über ein Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) verabschiedet. Die Einführung der beiden Systeme wurde in der Vergangenheit mehrfach verschoben.

EU: Erleichterungen für türkische Staatsangehörige

Türkische Staatsangehörige, die in der Türkei leben, können seit dem 15.07.2025 ein Schengen-Visum für die mehrfache Einreise erhalten, wenn ihnen in den vorangegangenen drei Jahren zwei Schengen-Visa erteilt wurden. Die Konditionen lauten wie folgt:

Geltungsdauer

Dauer des erlaubten Aufenthalts

Erstes Visum

geplante Reisedauer

geplante Reisedauer

Zweites Visum

6 Monate

90 Tage innerhalb der 6 Monate

Drittes Visum

ein Jahr

90 Tage innerhalb eines beliebigen Sechsmonatszeitraums

Viertes Visum und weitere

bis zu drei oder fünf Jahre

90 Tage innerhalb eines beliebigen Sechsmonatszeitraums

Die Regelung gilt nicht für Lkw-Fahrer. Durch die Neuerung können Arbeitgeber voraussichtlich Verwaltungsaufwand und Kosten für Visa einsparen.

Singapur: COMPASS – neue Gehaltsschwellen

COMPASS (Complementary Assessment) ist ein punktebasiertes Regelwerk für die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen (Employment Pass – EP). Wer einen EP beantragt, muss im Bereich der Basiskriterien Gehalt, Qualifikation, Diversität und Unterstützung der lokalen Beschäftigung mindestens 40 Punkte erreichen. Das jeweils zugrunde zu legende Mindestgehalt variiert je nach Branche und Alter. 

Anfang August hat die singapurische Regierung die aktualisierten Gehaltsschwellen unter dem COMPASS-Rahmenwerk für die einzelnen Branchen veröffentlicht. Sie gelten für Neuanträge ab dem 01.01.2026 und für Anträge auf Verlängerung von bereits erteilten EPs, die nach dem 30.06.2026 ablaufen. Potenziell betroffene Arbeitgeber sollten die Vergütung ihrer nach Singapur entsandten Beschäftigten prüfen.

Vietnam: Bearbeitung von Anträgen vorübergehend ausgesetzt

Die vietnamesische Regierung hat zum 07.08.2025 eine Reihe von Regelungen im Zusammenhang mit der Erteilung, der Verlängerung und der Rücknahme von Arbeitsgenehmigungen sowie dem Verzicht auf Arbeitsgenehmigung geändert. Hervorzuheben sind hier die folgenden Neuerungen:

Anforderungen an Berufserfahrung

Die erforderliche Berufserfahrung für Experten, Techniker und Führungskräfte wird herabgesetzt. Ausländische Arbeitnehmende, die für insgesamt weniger als 90 Tage im Kalenderjahr einreisen, können den Verzicht auf eine Arbeitsgenehmigung beantragen. Dabei gibt es keine Begrenzung der Anzahl der Einreisen.

Fristen

Außerdem gelten die folgenden Fristen für die Beantragung von Arbeitsgenehmigungen und für den Verzicht auf eine Arbeitsgenehmigung: Der Antrag kann frühestens 60 Tage und spätestens 10 Tage vor dem voraussichtlichen Beginn der Tätigkeit gestellt werden. Die Behörden können Arbeitsgenehmigungen (bzw. den Verzicht) unter anderem bei fehlender Compliance und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückziehen.

Bearbeitung von Anträgen

Die Bearbeitung von Anträgen war vorübergehend bis zum 26.08.2025 ausgesetzt. Daher ist derzeit mit Verzögerungen zu rechnen. Bereits gestellte Anträge müssen möglicherweise erneut eingereicht werden. Inzwischen werden in Ho-Chi-Minh-Stadt gestellte Anträge wieder bearbeitet. Die Behörden an anderen Standorten werden ihre Tätigkeit voraussichtlich in der nahen Zukunft wieder aufnehmen. Mit dem neuen Prozess soll sich die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung oder Verlängerung von Arbeitsgenehmigungen von bisher fünf auf drei Wochen reduzieren.

Special Visa Exemption Card

Außerdem wurde zum 15.08.2025 eine Special Visa Exemption Card eingeführt. Sie ermöglicht für einen Fünfjahreszeitraum einen Aufenthalt in Vietnam ohne Visum von bis zu 90 Tagen pro Einreise. Begünstigt sind unter anderem Führungskräfte, Investoren, Experten und Wissenschaftler, deren Tätigkeit die sozioökonomische Entwicklung fördert. Die erforderlichen Nachweise müssen über ein Unternehmen, das als Sponsor auftritt, eingereicht werden. Die Karte wird innerhalb von drei bis sieben Arbeitstagen ausgestellt. Bei der ersten Einreise wird eine Bestätigung der vorübergehenden Aufenthaltsberechtigung ausgestellt. Bei künftigen Einreisen müssen bei der Grenzkontrolle Karte und Bestätigung vorgezeigt werden.

Ihre Kontaktpersonen für diesen Artikel: Martina Unrau, Jens Goldstein