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Immigration Newsflash: Indonesien, Israel, Südafrika und Thailand

Indonesien: Engmaschigere Kontrollen

Die indonesische Einwanderungsbehörde beabsichtigt, Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft mehrmals jährlich statt wie bisher nur einmal im Jahr zu überprüfen. Dabei wählt sie die zu untersuchenden Fälle nach dem Zufallsprinzip aus. Geprüft wird beispielsweise, ob die Aktivitäten der betreffenden Personen unter dem für sie geltenden Aufenthaltstitel erlaubt sind. 

Je nach Verstoß können unterschiedliche Sanktionen verhängt werden. Arbeitgeber sollten dafür Sorge tragen, dass ihre Beschäftigten nur den ihnen gestatteten Aktivitäten nachgehen und dass relevante Änderungen (etwa Familienstand, Anschrift, Aufgabengebiet) der Behörde zeitnah mitgeteilt werden. Wie streng und engmaschig die Kontrollen künftig tatsächlich durchgeführt werden, bleibt abzuwarten.

Israel: Elektronische Reiseerlaubnis wird verpflichtend

Israel hat eine elektronische Reiseerlaubnis (Electronic Travel Authorization, kurz ETA) eingeführt, allerdings zunächst nur als Pilotprojekt auf freiwilliger Basis für Einreisen aus Deutschland und den USA ab 01.06.2024.

Ab August wird die ETA nun für alle von der Visumpflicht befreiten Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die für geschäftliche oder touristische Zwecke für bis zu 90 Tage nach Israel einreisen wollen, verpflichtend. Der Antrag ist mindestens 72 Stunden vor der Einreise zu stellen. In dem Antrag muss der Zweck des Besuchs dargelegt werden. Hierzu zählen gegebenenfalls auch Angaben zum Arbeitgeber und früheren Aufenthalten.

Die Behörden werden den Antrag innerhalb von 24 bis 72 Stunden bearbeiten. Es empfiehlt sich, die Reisegenehmigung frühzeitig zu beantragen. Denn die elektronische Einreiseerlaubnis ist auch erforderlich, um überhaupt einen Flug nach Israel antreten zu können.

Südafrika: Ausnahmeregelung verlängert

Bei der Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung eines Visums kommt es nach wie vor zu erheblichen Verzögerungen. Schon bisher hat das südafrikanische Department of Home Affairs (DHA) deshalb insbesondere für Personen, deren Anträge auf Verlängerung ihres Visums nicht rechtzeitig bearbeitet wurden, automatische Verlängerungen gewährt.

Am 04.07.2024 hat das DHA erneut eine automatische Verlängerung beschlossen. Sie gilt für Personen, die ihre Anträge auf Langzeitvisa, Befreiung von der Visumpflicht oder Berufung gegen eine Entscheidung der Behörde bis einschließlich 30.06.2024 eingereicht und bis zu diesem Datum keine Entscheidung erhalten haben. Die betreffenden Personen dürfen sich bis zum 31.12.2024 sowohl (rechtmäßig) in Südafrika aufhalten als auch bis zu diesem Datum das Land verlassen und wieder einreisen.

Dabei gilt Folgendes:

  • Von der Visumpflicht befreite Personen mit anhängigen Anträgen auf Langzeitvisa müssen bei der Einreise in und bei der Ausreise aus Südafrika ihren Antragsbeleg den Einwanderungsbehörden vorlegen.
  • Personen mit einer anhängigen Berufung müssen sowohl ihren Ablehnungsbescheid für das Visum als auch den Beleg über die Berufung bei der Ein- oder Ausreise vorlegen.
  • Nicht von der Visumpflicht befreite Antragsteller, die das Land verlassen, müssen vor der Wiedereinreise nach Südafrika ein Besuchervisum beantragen.

Personen, die eine Verlängerung ihres Kurzzeitvisums beantragt haben, müssen das Land innerhalb von 90 Kalendertagen nach Ablauf ihres ursprünglichen Visums verlassen, falls sie bis dahin keine Entscheidung über ihren Verlängerungsantrag erhalten haben.

Thailand: Einreise ohne Visum und Destination Thailand Visum

Die thailändische Regierung will das Land unter anderem für bestimmte Fachkräfte attraktiver machen. Sie hat deshalb unter anderem die folgenden Neuerungen angekündigt:

Staatsangehörige aus mehr als 90 Ländern (darunter auch Deutschland) sollen ohne Visum, also nur mit einem gültigen Pass, für bis zu 60 Tage je Aufenthalt einreisen dürfen. Es wird erwartet, dass darüber hinaus die erlaubten geschäftlichen Aktivitäten ausgeweitet werden, die ohne eine Arbeitserlaubnis möglich sind.

Außerdem wird ein neues Visum eingeführt, das Destination Thailand Visum (DTV). Ausländische Staatsangehörige, die einer unter dem DTV erlaubten Tätigkeit nachgehen (Telearbeit, Geschäftsreise, Teilnahme an Seminaren…), dürfen sich unter diesem Visum für bis zu 180 Tage in Thailand aufhalten. Eine Verlängerung um weitere 180 Tage ist möglich. Antragsberechtigt sind nur Personen, die nachweisen können, dass sie über ein Vermögen von mindestens 500.000 Baht verfügen. Das DTV soll bis zu fünf Jahre gültig sein.

Ihre Kontaktpersonen für diesen Artikel: Martina Unrau, Florian Brandl