Kenia: Visum für digitale Nomaden
Kenia akzeptiert seit April 2025 Anträge für das neue Class N Visum, das für digitale Nomad:innen konzipiert ist. Als digitale Nomad:innen gelten grundsätzlich ausländische Personen, die in einem Land leben und in einem anderen Land oder in mehreren anderen Ländern remote arbeiten. Dabei dürfen sie regelmäßig keine Vergütung aus inländischen (hier: kenianischen) Quellen erhalten. Mit dieser Maßnahme reiht sich Kenia in die lange Liste von Ländern ein, die spezielle Visa für diesen Personenkreis eingeführt haben.
UK: Skilled Worker visas – Berechnung der Gehaltsschwelle verschärft
Zum 09.04.2025 hat das UK die Regelungen zur Gehaltsschwelle für Fachkräftevisa (Skilled Worker visas) deutlich verschärft. Bei der Berechnung der für die Prüfung der Gehaltsschwelle maßgeblichen Vergütung sind nun bestimmte Abzüge wie beispielsweise solche für Ausgaben im Zusammenhang mit der Einwanderung zu kürzen. Fällt die zu berücksichtigende Vergütung aufgrund der Kürzung unter die Gehaltsschwelle, kann dies entweder zur Ablehnung des Visumantrags oder zu Sanktionen gegen den Sponsor führen.
Auch die Gebühren für die Visumserteilung werden künftig stärker zu Buche schlagen. Während einerseits die Gebühren für Sponsoren deutlich angehoben wurden, ist es nun Sponsoren ausdrücklich untersagt, jegliche Kosten im Zusammenhang mit der Einwanderung an die ausländischen Arbeitnehmenden weiterzubelasten.
Ihre Kontaktpersonen für diesen Artikel: Martina Unrau, Jens Goldstein