Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur Bewertung ab 2026
Luftfahrtunternehmen gewähren üblicherweise ihrer eigenen Belegschaft (und teilweise auch der Belegschaft anderer Arbeitgeber) und deren Angehörigen unentgeltliche oder verbilligte Flüge. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich mit gleichlautendem Erlass vom 05.11.2025 zur Bewertung solcher zum Arbeitslohn gehörender Flüge geäußert. Er ersetzt für die Jahre 2026 den Erlass vom 16.12.2024. Geändert wurde die Bewertung nach Durchschnittswerten für Flüge mit einer Länge von 1–4.000 km und von 4.001–12.000 km (Anpassung nach oben).
Ihre Kontaktpersonen zu diesem Artikel: Thore Schmitz, Christoph Ackermann
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