A smiling young woman with headphones and folders, standing outdoors on a college campus.

Luftfahrtunternehmen: unentgeltliche oder verbilligte Flüge

Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur Bewertung ab 2026

Luftfahrtunternehmen gewähren üblicherweise ihrer eigenen Belegschaft (und teilweise auch der Belegschaft anderer Arbeitgeber) und deren Angehörigen unentgeltliche oder verbilligte Flüge. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich mit gleichlautendem Erlass vom 05.11.2025 zur Bewertung solcher zum Arbeitslohn gehörender Flüge geäußert. Er ersetzt für die Jahre 2026 den Erlass vom 16.12.2024. Geändert wurde die Bewertung nach Durchschnittswerten für Flüge mit einer Länge von 1–4.000 km und von 4.001–12.000 km (Anpassung nach oben).  

Den betreffenden Erlass finden Sie hier.

Ihre Kontaktpersonen zu diesem Artikel: Thore Schmitz, Christoph Ackermann