ey-pas-nl-juli-august-2024-ausland-hero-01

Polen: Steuerzahlungen des Arbeitgebers für seine Beschäftigten

Bisher haben die Finanzämter Vereinbarungen akzeptiert, nach denen der Arbeitgeber als „Zahlungsbevollmächtigter“ die Steuerschulden der Mitarbeiter in deren Namen beglichen hat. Diese Praxis wurde durch die Urteile der Verwaltungsgerichte bestätigt und von den polnischen Steuerbehörden akzeptiert. In letzter Zeit ist jedoch zu beobachten, dass ein Teil der Finanzämter die steuerlichen Vorschriften anders als bisher anwendet.

Neue Situation

Viele Finanzämter akzeptieren nun nur noch Zahlungen, die direkt von den Steuerzahlern geleistet werden. Folglich werden Steuerzahlungen, die vom Bankkonto des Unternehmens und nicht vom persönlichen Bankkonto des Mitarbeiters geleistet werden, genau geprüft und in einigen Fällen sogar abgelehnt. Dies betrifft insbesondere monatliche Steuervorauszahlungen (im Fall von Mitarbeitenden, die in Polen auf der Basis eines ausländischen Arbeitsvertrags arbeiten), aber auch die persönliche Jahressteuer.

Praktische Konsequenzen

Wenn Zahlungen abgelehnt werden, gilt die Steuerschuld als nicht beglichen. Folglich fallen Verzugszinsen an. Im schlimmsten Fall besteht das Risiko, dass die Steuerbehörden das Bankkonto des Mitarbeiters blockieren, die offenen Beträge von diesem Konto einziehen und Strafen verhängen. Das könnte dazu führen, dass die Mitarbeiterzufriedenheit leidet und Auslandseinsätze in Polen an Attraktivität verlieren.

Handlungsempfehlung

Es sollte sichergestellt werden, dass eventuelle Anfragen der Finanzbehörden in diesem Zusammenhang zeitnah beantwortet werden. Grundsätzlich bietet es sich an, den Prozess dahin gehend zu ändern, dass die Mitarbeiter ihre Steuerschulden selbst begleichen. Diese Lösung ist jedoch aus verschiedenen Gründen nicht immer gewünscht bzw. umsetzbar. In diesem Fall sollten – etwa im Rahmen eines Workshops – mögliche Strategien herausgearbeitet werden, um den Steuerzahlungsprozess so zu gestalten, dass alle relevanten Stakeholder zufrieden sind. Unternehmen sind gut beraten, hier proaktiv und schnell zu handeln. Erste positive Erfahrungen konnten bereits verbucht werden.

Ihre Kontaktpersonen zu diesem Artikel: Witold Widurek, Eliza Skotnicka, Marta Sadowska-Gawel