Bisher haben die Finanzämter Vereinbarungen akzeptiert, nach denen der Arbeitgeber als „Zahlungsbevollmächtigter“ die Steuerschulden der Mitarbeiter in deren Namen beglichen hat. Diese Praxis wurde durch die Urteile der Verwaltungsgerichte bestätigt und von den polnischen Steuerbehörden akzeptiert. In letzter Zeit ist jedoch zu beobachten, dass ein Teil der Finanzämter die steuerlichen Vorschriften anders als bisher anwendet.
Neue Situation
Viele Finanzämter akzeptieren nun nur noch Zahlungen, die direkt von den Steuerzahlern geleistet werden. Folglich werden Steuerzahlungen, die vom Bankkonto des Unternehmens und nicht vom persönlichen Bankkonto des Mitarbeiters geleistet werden, genau geprüft und in einigen Fällen sogar abgelehnt. Dies betrifft insbesondere monatliche Steuervorauszahlungen (im Fall von Mitarbeitenden, die in Polen auf der Basis eines ausländischen Arbeitsvertrags arbeiten), aber auch die persönliche Jahressteuer.
Praktische Konsequenzen
Wenn Zahlungen abgelehnt werden, gilt die Steuerschuld als nicht beglichen. Folglich fallen Verzugszinsen an. Im schlimmsten Fall besteht das Risiko, dass die Steuerbehörden das Bankkonto des Mitarbeiters blockieren, die offenen Beträge von diesem Konto einziehen und Strafen verhängen. Das könnte dazu führen, dass die Mitarbeiterzufriedenheit leidet und Auslandseinsätze in Polen an Attraktivität verlieren.