Faktorverfahren
Das neue Faktorverfahren soll mehr Fairness schaffen, indem es die Lohnsteuerbelastung gerechter auf die Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner verteilt. Der Gesetzgeber möchte insbesondere erreichen, dass jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug von den steuerlichen Vorteilen des Splitting-Verfahrens profitiert. So wird die höhere Besteuerung in der Steuerklasse V vermieden, es entfallen allerdings auch bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten. Ob das Verfahren tatsächlich – wie in der Gesetzesbegründung dargelegt – einfach und unbürokratisch anwendbar ist, muss sich noch zeigen.
Die nach dem Faktorverfahren entrichtete Lohnsteuer beider Ehegatten/Lebenspartner entspricht dann in der Regel etwa der nach Veranlagung zu zahlenden Einkommensteuer, wenn
- sich die maßgeblichen Verhältnisse nicht geändert haben und
- keine bisher nicht berücksichtigten Einkünfte oder Abzugsbeträge in die Veranlagung einfließen.
Ausblick
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Grundsätzlich könnte das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Ob das Gesetz in dieser Form die Zustimmung des Bundesrats finden wird, erscheint jedoch fraglich. Aufgrund der Sommerpause ist allerdings erst Ende September mit einer Stellungnahme der Länder zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass sich im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen ergeben werden. Mit Blick auf die dargestellten Punkte gilt dies insbesondere für die geplanten Neuerungen bezüglich des Faktorverfahrens.