Behandlung des Arbeitslohns in DBA-Fällen: EY- Stellungnahme

Das Ende 2023 neu gefasste umfangreiche BMF-Schreiben zur Behandlung von grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen nach Doppelbesteuerungsabkommen stellt Steuerpflichtige und Unternehmen vor große praktische Herausforderungen. EY hat nun die Gelegenheit genutzt, auf einige praxisrelevante Kritikpunkte im Rahmen einer Stellungnahme hinzuweisen.

Das Ende 2023 neu gefasste umfangreiche BMF-Schreiben zur Behandlung von grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen nach Doppelbesteuerungsabkommen stellt Steuerpflichtige und Unternehmen vor große praktische Herausforderungen. EY hat nun die Gelegenheit genutzt, auf einige praxisrelevante Kritikpunkte im Rahmen einer Stellungnahme hinzuweisen. 

Mit dem Schreiben vom 12.12.2023 hat das BMF seine Verwaltungsauffassung zur Behandlung von Arbeitslohn in DBA-Fällen grundlegend überarbeitet (vgl. EY-Steuernachricht vom 11.01.2024) und dabei auf eine vorherige Verbändeanhörung verzichtet. In der Praxis zeigt sich seither, dass die Regelungen teils nicht praktikabel und mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden sind und neue Risiken für Doppelbesteuerungen bergen.

Vor dem Hintergrund der andauernden Kritik an der Ende 2023 gefassten Verwaltungsauffassung hat EY eine Stellungnahme eingebracht und darin erste Praxiserfahrungen mit den Neuregelungen einfließen lassen. Darin wird insbesondere kritisiert, dass die restriktive Auslegung der abkommensrechtlichen Ansässigkeit sowie der Maßstab für wirtschaftliche Verhältnisse zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen. Zahlreiche Fallkonstellationen des internationalen Mitarbeitereinsatzes werden dadurch unverhältnismäßig erschwert, ohne dass dies in einer sachgerechteren Besteuerung mündet.

Erforderlich sei ein administrativ handhabbares und rechtlich belastbares Verfahren, das der Komplexität grenzüberschreitender Tätigkeiten Rechnung trägt. Die von EY vorgeschlagenen Anpassungen zielen auf einen deutlich spürbaren Bürokratieabbau und verringerte Doppelbesteuerungsrisiken ab.


EY-Stellungnahme