In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat heute, am 25.06.2021, u.a. das KöMoG, das ATADUmsG, das Steueroasenabwehrgesetz und das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz bestätigt.
Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG)
Hauptziel des KöMoG ist die Einführung des Optionsmodells, mit dem Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften ab 2022 die Option zur Besteuerung als Körperschaft erhalten sollten. Daneben enthält das Gesetz eine Internationalisierung des Umwandlungssteuerrechts, den Ersatz organschaftlicher Ausgleichsposten durch die sogenannte Einlagelösung und Verbesserungen bei der Berücksichtigung von Währungskursverlusten bei Gesellschafterdarlehen. Startzeitpunkt für das Gesetz ist der 01.01.2022, Anträge auf die Option ab 2022 sind schon in diesem Jahr möglich und nötig.
ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG)
Mit dem am 21.05.2021 vom Bundestag beschlossenen ATADUmsG erfolgt nach etlichen Verzögerungen die nationale Umsetzung der ATAD-Richtlinie. Damit kommt die Große Koalition doch noch den Vorgaben der ATAD nach und setzt insbesondere Regelungen zu hybriden Gestaltungen (§ 4k EStG) sowie Änderungen am Entstrickungskonzept in Deutschland um. Trotz der Verfahrensverzögerung hält die Koalition an der von der ATAD vorgeschriebenen (rückwirkenden) Erstanwendung der genannten Regeln zum 01.01.2020 fest. Damit setzt sie sich über Bedenken hinweg, die darin eine nach deutschen verfassungsrechtlichen Maßstäben grundsätzlich nicht zulässige echte Rückwirkung erkennen.
Über die ATAD-Vorgaben hinaus enthält das ATADUmsG eine Verschärfung der Wegzugsbesteuerung und nimmt die seit längerem diskutierte Reform der Hinzurechnungsbesteuerung in Angriff. Die immer wieder als deutlich zu hoch kritisierte Niedrigsteuergrenze von 25 Prozent bleibt jedoch unverändert. In Summe kommt es zu zahlreichen Verschärfungen für grenzüberschreitend tätige Unternehmen.
Steueroasenabwehrgesetz
Das „Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze“ sieht insbesondere die Schaffung eines sogenannten Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) vor. Bei Geschäftsvorgängen mit Bezug zu nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten, die auf der schwarzen Liste der EU geführt werden, drohen künftig neben gesteigerten Mitwirkungspflichten verschiedene Sanktionen, die von Quellensteuermaßnahmen über eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung und die Verweigerung der Dividendenfreistellung bis zu einem Abzugsverbot für Betriebsausgaben reichen. Daneben wird das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz um gesetzliche Pflichten der Kunden von meldepflichtigen Finanzinstituten (z.B. Banken, Fonds, Versicherungen etc.) erweitert. Ergänzt hat der Bundestag außerdem Klarstellungen in Bezug auf die steuerliche Qualifikation von Leistungsbeziehungen mit Drittstaaten-Kapitalgesellschaften, die ihren Verwaltungssitz im Inland haben.
Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz (GrStRefUG)
Das GrStRefUG justiert einige Stellschrauben bei der Bewertung von Wohngrundstücken in dem ab 2025 in vielen Bundesländern anzuwendenden Bundesmodell der Grundsteuerreform nach. Unabhängig davon ändert das Gesetzgebungsverfahren u.a. auch die Definition der „verbundenen Unternehmen“ im Forschungszulagengesetz.
Darüber hinaus hat der Bundesrat die folgenden Gesetze bestätigt:
- Kassensicherungsverordnung
- Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFin): Mit dem Gesetz werden u.a. die Meldepflichten zum Transparenzregister deutlich ausgeweitet.
- Die Umsetzungsgesetze der aktuellen Änderungsprotokolle zu den Doppelbesteuerungsabkommen mit Zypern, UK, Irland und den Niederlanden: Gelingt der Austausch der Ratifikationsurkunden rechtzeitig, könnten die neu gefassten DBA ab 2022 Wirkung entfalten.
- Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz.