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Am 08.04.2022 hat der Bundesrat der Überarbeitung der Körperschaftsteuerrichtlinien zugestimmt.
Die Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 enthalten im Wesentlichen Anpassungen an Gesetzesänderungen und die Einarbeitung von Rechtsprechung (vgl. Steuernachricht vom 24.02.2022). Nähere Ausführungen zum Optionsmodell oder zur sog. Einlagelösung bei der ertragsteuerlichen Organschaft, die zum Jahresbeginn 2022 eingeführt wurden, sind jedoch nicht enthalten. Nach der nun erfolgten Zustimmung des Bundesrats treten die neuen Körperschaftsteuer-Richtlinien zwar erst am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft, sie sind aber grundsätzlich ab dem Veranlagungszeitraum 2022 anzuwenden.
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