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Gut sieben Wochen nach Amtsantritt der schwarz-roten Bundesregierung hat der Bundestag am 26.06.2025 wesentliche steuerrechtliche Ankündigungen des Koalitionsvertrages beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates gilt ab dem 01.07.2025 befristet die degressive AfA, ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer. Ab 2026 greift eine (nochmals) verbesserte Forschungszulage.
Der Bundestag hat am 26.06.2025 in kaum veränderter Fassung das Anfang Juni von Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachte steuerliche Investitionssofortprogramm beschlossen (vgl. EY-Steuernachricht v. 05.06.2025). Der Gesetzesbeschluss enthält die folgenden Neuregelungen:
Einführung einer degressiven AfA für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 getätigt werden, i.H.v. 30 Prozent, maximal dem 3-Fachen der linearen AfA.
Senkung der Körperschaftsteuer ab dem VZ 2028 in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt auf abschließend 10 Prozent ab dem VZ 2032.
Senkung des Thesaurierungssteuersatzes in § 34a Abs. 1 EStG ab dem 01.01.2028 in drei Schritten auf 25 Prozent ab dem VZ 2032.
Erweiterung der Forschungszulage ab 2026 Ausweitung der maximalen Bemessungsgrundlage um zwei Millionen auf 12 Millionen Euro und Einführung eines pauschalen Gemeinkostenzuschlags. Abweichend vom bisherigen Regierungs- und Fraktionsentwurf zudem Erhöhung der Stundenlohnpauschale für Eigenleistungen von Einzelunternehmern und der maximal berücksichtigungsfähigen Tätigkeitsvergütungen von Mitunternehmern von bisher 70 Euro auf 100 Euro.
Erhöhung des Deckels für den Brutto-Listenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro bei der begünstigten Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge (Ansatz des Viertels der Bemessungsrundlage).
Einführung einer befristeten arithmetisch-degressiven Abschreibung für E-Fahrzeuge.
Der Bundesrat wird das Gesetz am 11.07.2025 abschließend beraten. Nachdem Bund und Länder sich dem Vernehmen nach auf eine finanzielle Kompensation von Ländern und Kommunen durch den Bund verständigt haben, gilt die Zustimmung des Bundesrates als wahrscheinlich.
Eine umfassende Darstellung des steuerlichen Investitionssofortprogramms finden Sie in der EY-Gesetzgebungsübersicht.
Zu den Gesetzesvorschlägen hat EY eine Stellungnahme gefertigt. Direkt zur Stellungnahme kommen Sie hier.
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