Der Zeitplan der Koalitionäre ist eng: Die Bundesregierung hat am 04.06.2025 ihren Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm vorgelegt, mit dem sie zentrale Bestandteile der im Koalitionsvertrag geplanten Unternehmensteuerreform (u.a. befristete Wiedereinführung der degressiven AfA, schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes) umsetzen möchte. Parallel erfolgte eine Einbringung durch die Regierungsfraktionen im Bundestag.
Die Bundesregierung hat am 04.06.2025 ihren Entwurf für ein Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Steuerliches Investitionssofortprogramm) vorgelegt. Dieser nimmt an dem kurz zuvor am 30.05.2025 veröffentlichten Referentenentwurf (vgl. EY-Steuernachricht vom 02.06.2025) keine inhaltlichen Änderungen vor.
Im Rahmen einer sogenannten Paralleleinbringung haben die Regierungsfraktionen zudem am 03.06.2025 einen identischen Entwurf in den Bundestag eingebracht. Dies ermöglicht eine Beschleunigung des Verfahrens, da die Ausschussberatungen im Bundestag zeitgleich zur Bundesratsbefassung stattfinden können. Dieses Vorgehen spiegelt den straffen Zeitplan: das Gesetz soll schon am 27.06.2025 den Bundestag und am 11.07.2025 den Bundesrat passieren. Im Bundesrat verfügt die Regierungskoalition jedoch über keine eigene Mehrheit - eine Zustimmung dort bleibt abzuwarten.
Eine detaillierte Darstellung des Regierungsentwurfs finden Sie in der EY-Gesetzgebungsübersicht.