Im Januar 2025 endete die zweite Meldeperiode für Plattformbetreiber. Das BZSt meldet sich nun mit diversen technischen Neuerungen, einem erweiterten FAQ und zusätzlichen Informationen.
Im Rahmen eines Newsletters unterrichtet das zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Plattformbetreiber über Neuerungen. Auf seiner Internetseite kommt es damit auch seinen gesetzlichen Veröffentlichungspflichten nach.
Aus technischer Perspektive wurden sowohl Änderungen an der DIP-Schnittstelle als auch am amtlichen Datensatz vorgenommen. Das DIP-XML-Schema und die Rest-API wurden an mehreren Stellen angepasst. Daten, die mit der neuen Schemadefinition und der neuen API übermittelt werden, müssen auf eine andere Art signiert werden. Bis zum 31.12.2025 können Massendatenlieferungen auch nach dem bisherigen XML-Version und mit der alten Signatur übermittelt werden. Ab dem 01.01.2026 werden nur noch Massendatenlieferungen nach den neuen Vorgaben akzeptiert. Der amtliche Datensatz wurde auf die Version 1.1 aktualisiert. Die Version 1.0 kann noch bis zum 31.12.2025 – und damit nicht mehr für die nächste Meldeperiode – genutzt werden.
Daneben wurde das Dokument mit häufig gestellten Fragen zu den Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (FAQ) erweitert und umfasst mittlerweile 22 Seiten. Darin wird auf Detailfragen wie beispielsweise indirekte Vermietung, Software für den elektronischen Handel und auch die Sorgfaltspflichten eingegangen. Hinsichtlich der Wirtschafts-Identifikationsnummer teilt das BZSt mit, dass während dem Zeitraum der Übergangsregelung der Wirtschafts-Identifikationsnummer, diese im Rahmen der Meldepflicht nicht zu erheben und anzugeben ist.
Ferner kommt das BZSt seinen Veröffentlichungspflichten nach. Nach den Durchführungsakten der Europäischen Kommission zur Gleichwertigkeit des automatischen Austauschs sind die Informationen aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, Neuseeland und Kanada als gleichwertig anzusehen. Ebenfalls veröffentlicht ist die Liste der elektronischen Schnittstellen zur Überprüfung von Identifikationsnummern, insbesondere der Steueridentifikationsnummer.
Die Veröffentlichungen des BZSt stehen Ihnen auf der Internetseite des BZSt zur Verfügung.
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