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Am 06.08.2025 hat das Bundeskabinett die Umsetzungsgesetze zu zwei DBA-Änderungsprotokollen auf den Weg gebracht. Für die beiden überarbeiteten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den Niederlanden und der Schweiz rückt damit eine Erstanwendung ab dem 01.01.2026 in Reichweite.
Das am 14.04.2025 unterzeichnete Änderungsprotokoll zum DBA mit den Niederlanden (vgl. EY-Steuernachricht v. 08.05.2025) sowie das bereits am 21.08.2023 unterzeichnete Änderungsprotokoll zum DBA mit der Schweiz (vgl. EY-Steuernachricht v. 24.08.2023) treten in die Umsetzungsphase ein. Zu beiden Änderungsprotokollen hat das Bundeskabinett am 06.08.2025 das jeweilige Umsetzungsgesetz auf den Weg gebracht. Sofern die Gesetzgebungsverfahren planmäßig abgeschlossen werden und die Ratifikationsurkunden bis zum 30.11.2025 (Niederlande) bzw. 31.12.2025 (Schweiz) ausgetauscht werden, wären die Änderungsprotokolle grundsätzlich zum 01.01.2026 anwendbar.
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