Die EU-Finanzminister haben die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aktualisiert. Bei der sog. Blacklist (Annex I) gab es keine Änderungen. Jedoch wurden Änderungen an der sog. „Greylist“ (Annex II) vorgenommen.
Am 10.10.2025 haben die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten im Rat der EU (ECOFIN) die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke überarbeitet. Die EU-Liste besteht aus der sog. Blacklist (Annex I) und der sog. Greylist (Annex II).
Bei der Blacklist wurden keine Änderungen vorgenommen. Sie beinhaltet weiterhin elf Länder, darunter u.a. Russland und Panama. Die Blacklist hat in Deutschland insbesondere Bedeutung für die Anwendung des Steueroasenabwehrgesetzes (StAbwG), die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen („DAC6") und das öffentliche Country-by-Country Reporting (pCbCR).
Jedoch haben die EU-Minister die sog. Greylist (Annex II) der Liste nicht-kooperativer Jurisdiktionen aktualisiert, die im Rahmen des pCbCR zu beachten ist (§ 342i Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB). Darin werden Länder geführt, die u.a. angekündigt haben, Reformmaßnahmen gegen schädliche Steuerregime umzusetzen. Vietnam wurde gestrichen, da es die angekündigten Reformmaßnahmen ungesetzt hatte. Hinzugefügt wurden Grönland, Jordanien, Marokko und Montenegro. Somit beinhaltet diese Liste elf Länder.
Die nächste Aktualisierung von Annex I und Annex II der Liste nicht-kooperativer Jurisdiktionen wird für Februar 2026 erwartet.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Global Tax Alert.
Die vollständigen Listen stehen Ihnen auf der Internetseite des Europäischen Rates und des Rates der Europäischen Union zur Verfügung.
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