Der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) ebnet den Weg für die Abgabe einer konzernweiten GloBE-Erklärung. Daneben billigte er Schlussfolgerungen zu einer Agenda zur Straffung und Vereinfachung der Steuervorschriften und gab seine formale Zustimmung zur „Mehrwertsteuer im Digitalen Zeitalter“ (ViDA).
In der Sitzung vom 11.03.2025 einigte sich der Rat auf eine Erweiterung der EU-Amtshilferichtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden. Diese Erweiterung schafft die Rahmenbedingungen zur Abgabe eines zentral einzureichenden, konzernweiten GloBE-Information Return (GIR) im Rahmen des Art. 44 der Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung für Großunternehmen. Weitere Einigungen betreffen die Beschleunigung des Verfahrens zur Aktualisierung des standardisierten GlR.
Ferner hat der Rat Schlussfolgerungen zu einer Agenda zur Straffung und Vereinfachung der Steuervorschriften zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit der EU angenommen. Dabei ist festzuhalten, dass es sich nicht um einen konkreten Plan handelt. Vielmehr ersucht der Rat u.a. die Kommission um Ausarbeitung eines Aktionsplans. Konkrete Maßnahmen werden nicht genannt, wobei die Meldepflicht grenzüberschreitender Gestaltungen sowie die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (ATAD) namentlich genannt werden.
Nach der politischen Einigung zum Gesetzespaket „Mehrwertsteuer im Digitalen Zeitalter“ (ViDA) am 05.11.2024 stimmte der Rat nun auch formal zu. So kann das Paket wie beabsichtigt in Kraft treten (vgl. EY-Steuernachricht vom 07.11.2024).