Einigung zu Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter („VAT in a digital age“ - ViDA)

Fast zwei Jahre nach den ersten Vorschlägen hat der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) dem Maßnahmenpaket ViDA am 05.11.2024 zugestimmt. Was bedeutet die Anpassung des Umsatzsteuerrechts an das digitale Zeitalter für Unternehmen? 

Was ist ViDA?

Mit der ECOFIN-Zustimmung zu ViDA ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen und effizienten Mehrwertsteuersystems bewältigt, das den Anforderungen der digitalen Wirtschaft gerecht werden will. Durch die Umsetzung verschiedener Maßnahmen in den nachfolgend dargestellten Bereichen soll die Mehrwertsteuererhebung transparenter, effizienter und weniger anfällig für Betrug werden. Ein erster Vorschlag der EU-Kommission lag seit dem 08.12.2022 auf dem Tisch, die Einigung am 05.11.2024 stellt nunmehr die Weichen für weitreichende Anpassungen. Drei Bereiche stehen dabei im Vordergrund: 

  1. Digitale Erklärungspflichten (Digital Reporting Requirements - DRR) Einführung von gemeinsamen standardisierten digitalen Berichtsanforderungen und elektronischer Rechnungsstellung bei innergemeinschaftlichen Transaktionen.
  2. Plattformwirtschaft - Bewältigung der Herausforderungen der Plattformwirtschaft bei kurzfristigen Unterkunftsvermietungen und Personenbeförderungsdiensten durch Stärkung der Rolle von Plattformen bei der Mehrwertsteuererhebung.
  3. Einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung - Verringerung der Registrierungsanforderungen in der EU durch Erweiterung des Geltungsbereichs des One-Stop-Shops und der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) für B2B-Transaktionen.

Welche Ziele verfolgt ViDA?  

Eine höhere Effizienz und Transparenz sowie mehr Fairness im Mehrwertsteuersystem sollen die ViDA-Maßnahmen erreichen. Dies soll den grenzüberschreitenden Handel erleichtern und die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften vereinfachen.  Erreicht werden sollen die Ziele durch eine Modernisierung und Digitalisierung der Mehrwertsteuermeldepflichten, der Reduzierung von Mehrwertsteuerregistrierungen durch die Erweiterung der besonderen Meldeverfahren auf weitere Transaktionen sowie eine Anpassung der Vorschriften zur Mehrwertbesteuerung bestimmter Transaktionen an die zunehmend digitale Wirtschaft.

Ab wann gelten die Neuregelungen? 

Ursprünglich war vorgesehen, dass die neuen Regeln grundsätzlich ab 2025 und die Neuerungen für Digitale Erklärungspflichten ab 2028 umgesetzt werden sollten. Mit wenigen Ausnahmen werden die Einführungsdaten auf Juli 2027 (Plattformwirtschaft und einheitliche Mehrwertsteuer-Registrierung), Januar 2030 (Plattformwirtschaft, optional ab Juli 2028) und 2030 - 2035 für die digitalen Berichtspflichten sowie die neuen E-Rechnungspflichten verschoben (alle Daten sind noch offiziell zu bestätigen).

Was müssen Unternehmen jetzt tun? 

Unternehmen müssen bewerten, wie ihre Transaktionen, Rechnungsstellung und Berichtsprozesse betroffen sind. Es ist wesentlich, Systeme angemessen mit einem hohen Automatisierungsgrad und genauen Daten einzurichten, um sicherzustellen, dass zukünftige Mehrwertsteuer-Berichtsanforderungen erfüllt werden. Aufgrund der Einführung von elektronischen Rechnungen im B2B-Bereich in einzelnen EU-Mitgliedstaaten einschließlich Deutschland sind Unternehmen auch unabhängig vom ViDA-Zeitplan gefordert, die notwendigen technischen Vorkehrungen zu treffen. 

Aus diesen Gründen ist nun ein guter Zeitpunkt, einen ersten Überblick über die bevorstehenden Änderungen zu erhalten und einen Zeitplan für eine detailliertere Bewertung mit einer anschließenden Implementierungs-Roadmap zu bestimmen, auch wenn der weitere gesetzgeberische Prozess noch abgeschlossen werden muss.