Einführung eines elektronischen Umsatzsteuerbefreiungszertifikats

Der Europäische Rat hat sich auf eine Richtlinie zur Einführung eines elektronischen Umsatzsteuerbefreiungszertifikats geeinigt. Dieses soll ab 2032 das bisherige Papierzertifikat ersetzen. 

Der Europäische Rat einigte sich am 10.12.2024 auf eine Richtlinie zur Einführung eines elektronischen Umsatzsteuerbefreiungszertifikats. Dieses soll das bisherige Papierzertifikat ersetzen. Ein Umsatzsteuerbefreiungszertifikat dient als Nachweis für steuerfreie Einfuhren, wie beispielsweise für Botschaften oder internationale Organisationen. 

Das Zertifikat soll zunächst parallel mit Papierdokumenten verwendet werden, bevor es ab 2032 verpflichtend wird. Die Regelung betrifft ausschließlich grenzüberschreitende Fälle zwischen EU-Mitgliedstaaten. Ziel ist die Vereinfachung und Digitalisierung steuerlicher Prozesse, wobei Details des Formats noch definiert werden müssen.  

Im Juli 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission zwei Vorschläge zur Einführung eines elektronischen Mehrwertsteuerbefreiungszertifikats. Der erste Vorschlag betraf eine Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG, um die rechtlichen Grundlagen für das elektronische Zertifikat zu schaffen. Der zweite Vorschlag zielte darauf ab, die bestehende Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 so anzupassen, dass während einer Übergangsphase sowohl Papier- als auch elektronische Zertifikate verwendet werden können.  

Das Europäische Parlament gab dazu am 13.11.2024 seine Stellungnahme ab. Der Europäische Rat hat am 10.12.2024 beiden Vorschlägen zugestimmt. Die formelle Annahme der Richtlinie steht noch aus. 

Der Volltext der Pressemitteilung steht Ihnen auf der Internetseite des Europäischen Rates zur Verfügung. 

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