Das BMF hat im Bundessteuerblatt I (BStBl I.) vom 25.10.2024 den Zeitpunkt der Vergabe der W-IdNr. mitgeteilt und weitere Hinweise gegeben.
Für wirtschaftlich Tätige, denen bis zum 30.11.2024 eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vom BZSt erteilt wurde, entspricht diese ab dem 03.12.2024 der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-ldNr.). Der Nummer wird zusätzlich das Unterscheidungsmerkmal ,,-00001" angefügt.
In allen anderen Fällen beginnt die Vergabe der W-ldNr. stufenweise ab 01.12.2024. Den wirtschaftlich Tätigen wird die ihnen zugeteilte W-ldNr. und das erste Unterscheidungsmerkmal elektronisch durch das BZSt über Postfach auf der Kommunikationsplattform der Finanzverwaltung (ELSTER) mitgeteilt. Die Vergabe soll im Jahr 2026 abgeschlossen sein.
Das BMF plant, für jede weitere wirtschaftliche Tätigkeit ein individuelles Unterscheidungsmerkmal zu vergeben. Über die Vergabe dieser Merkmale wird das Ministerium zu einem späteren Zeitpunkt, vor der Zuteilung im ersten Quartal 2026, gesondert informieren. Bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe der W-IdNr. wird es nicht beanstandet, wenn wirtschaftlich Tätige statt ihrer W-IdNr. die Steuernummer angeben. Die Angabe der W-IdNr. ist während dieses Übergangszeitraums optional.
Die Bekanntmachung im BStBl. I steht Ihnen auf der Internetseite des BZSt zur Verfügung.
Direkt zum Homepage des BZSt kommen Sie hier.