EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zur EU-Entwaldungsverordnung

Die EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Verordnung über entwaldungsfreie Erzeugnisse (EUDR). Diese sollen betroffenen Unternehmen durch die Bereitstellung von Begriffsbestimmungen und Beispielen als Orientierungshilfe dienen. 

Am 12.08.2025 hat die Europäische Kommission Leitlinien zur Verordnung über entwaldungsfreie Erzeugnisse (EUDR) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit den nicht rechtlich bindenden Leitlinien konkretisiert die EU-Kommission die Umsetzung der EUDR. Die Leitlinien sollen betroffenen Unternehmen als Orientierungshilfe dienen.  

Die EUDR verpflichtet ab 30.12.2025 große und mittelgroße Unternehmen (bzw. ab 30.06.2026 Kleinst- und kleine Unternehmen), bestimmte Rohstoffe und Produkte (u.a. Rind, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja, Holz sowie diverse hieraus erzeugte Verarbeitungsprodukte) nur dann in der EU in Verkehr zu bringen (insbesondere Import, Herstellung und Verkauf in der EU), bereitzustellen (u.a. Verkauf/Handel) oder auszuführen, wenn sie nachweislich entwaldungsfrei und legal erzeugt wurden. Im Rahmen einer Risikoanalyse ist die Entwaldungsfreiheit nachzuweisen, außerdem dürfen bestimmte Rechtsvorschriften im Land der Erzeugung bzw. Verarbeitung nicht verletzt worden sein. Besteht nachweislich kein oder nur ein vernachlässigenswertes Risko, ist eine Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem TRACES-NT abzugeben. Nach erfolgreicher Validierung werden von der zuständigen Behörde eine Referenznummer und eine Validierungsnummer mitgeteilt. Besteht ein nicht vernachlässigbares Entwaldungsrisiko bzw. sind Verstöße bekannt, ist das Inverkehrbringen oder Exportieren dieser Produkte verboten.  

Die nun veröffentlichten Leitlinien präzisieren zentrale Begriffe wie den Term „vernachlässigenswertes Risiko“, fokussieren, welche Rechtsvorschriften im Erzeugungsland eingehalten werden müssen, welche Prüfschritte durch sog. Händler durchzuführen sind bzw. welche Rohstoffentnahmen als Entwaldung bzw. Waldschädigung zu werten sind. Zudem bieten die Leitlinien praxisnahe Beispiele, und klären Sonderfälle (z.B. Verpackungen, Recycling, zusammengesetzte Produkte). Zudem äußert sich die EU-Kommission zur Rolle von Zertifizierungen. Diese sollen die Sorgfaltspflicht unterstützen, aber nicht ersetzen.  

Unternehmen sollten ihre Lieferketten, Risikoanalyse und Compliance-Prozesse darauf ausrichten. Nutzen Sie gerne unser Workshopangebot.

Der Volltext der Leitlinien steht Ihnen auf der Internetseite der Europäischen Union zur Verfügung.

Direkt zu den Leitlinien kommen Sie hier.



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