In Brüssel haben die Verhandlungen zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 begonnen. Die Europäische Kommission schlägt im Rahmen dessen eine Abgabe für EU-ansässige Unternehmen ab einem Umsatz von 100 Mio. Euro vor, deren Umsetzung aber fraglich ist.
Der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) ist der langfristige Haushaltsplan der EU. Er legt verbindliche Obergrenzen für die EU-Ausgaben fest. Zudem werden die Einnahmen der EU festgelegt. In diesem Rahmen werden sowohl der Gesamtbetrag der Verpflichtungen, die einzelnen Ausgabenbereiche (Rubriken) als auch der Rahmen für die Eigenmittel festgelegt. Der nächste MFR erstreckt sich über einen Zeitraum von sieben Jahren, von 2028 bis 2034. Für die Annahme ist ein einstimmiger Beschluss des Rats der EU und die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich.
Ein wichtiges Element des MFR stellt das Eigenmittelsystem dar. Neben traditionellen Eigenmitteln, wie Anteile aus Zöllen und Anteilen aus den Einnahmen aus der Mehrwertsteuer, wurden in den letzten Jahren immer wieder diverse neue Eigenmittelkategorien, bspw. eine Digitalabgabe oder eine eCommerce Abgabe, diskutiert.
Im Entwurf der Europäischen Kommission vom 16.07.2025 für ein neues Eigenmittelsystem schlägt die Europäische Kommission nun fünf neue Eigenmittelkategorien vor. Demnach sollen zukünftig zusätzlich folgende Einnahmen in den Unionshaushalt einfließende Eigenmittel darstellen:
Der pauschale Jahresbeitrag für Unternehmen (englisch: Corporate Resource for Europe, kurz CORE) wird in den Vorschlägen als „Beitrag“ bezeichnet und soll stufenweise ausgestaltet sein. Beginnend ab Umsätzen über 100 Mio. Euro soll eine jährliche Zahlung von 100.000 Euro anfallen. Nach zwei Zwischenstufen soll in einer abschließenden Stufe der Beitrag für Unternehmen mit Umsätzen über 750 Mio. Euro bei 750.000 Euro jährlich liegen. Die Erhebung neuer Daten soll dafür nicht notwendig sein. Begrifflich stützt die Europäische Kommission sich auf den Begriff „Nettoumsatzerlöse“ der EU-Bilanzrichtlinie. Abgabepflichtig soll jede rechtliche Einheit sein, die steuerlich in der EU ansässig ist, darunter auch Betriebstätten von Drittstaatenunternehmen mit ihren EU-Umsätzen. Der Vorschlag sieht ausdrücklich vor, dass CORE direkt von den betroffenen Unternehmen abgeführt wird.
Der Kommissionsvorschlag stellt den Auftakt eines langen Verhandlungsprozesses dar. Aus einer Vielzahl von Gründen wurde der Vorschlag nach der ersten Vorstellung von EU-Haushaltskommissar Piotr Serafin von Parlamentariern des Europäischen Parlaments fraktionsübergreifend heftig kritisiert. Auch die Bundesregierung hat bereits geäußert, dass sie den Kommissionsentwurf in der vorliegenden Form nicht akzeptieren kann. Aus diesem Grund ist der Ausgang der Verhandlungen zum Gesamtpaket wie auch zur vorgeschlagenen umsatzabhängigen Unternehmensabgabe vollkommen offen. Erwartungsgemäß werden sich die Verhandlungen mindestens bis ins nächste Jahr ziehen.
Die Volltexte im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens stehen Ihnen auf der Internetseite der Europäischen Kommission zur Verfügung.
Direkt zur Übersicht der Europäischen Kommission kommen Sie hier (englisch).