Im Mai 2023 legte die (vorherige) Europäische Kommission umfassende Vorschläge für eine Zollreform vor. Die neue Kommission unterstreicht nun diese Vorschläge und schlägt zusätzlich weitere Maßnahmen im Bereich e-Commerce vor.
Die Paketflut in die Europäische Union wurde bereits vor Jahren als Herausforderung identifiziert. Nach Angaben der Europäischen Kommission (Kommission) gelangen täglich 12 Millionen Pakete auf den EU-Markt. Problematisiert wird die Umgehung von Einfuhrabgaben unter Ausnutzung der Regelungen zur Zollfreigrenze von 150 Euro sowie die Nichteinhaltung von Sicherheits- und Verbraucherschutzvorschriften bei einem erheblichen Anteil der nach Europa gelangenden Waren. Auch die Einhaltung der Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung, z.B. in Bezug auf Verpackungen, Verpackungsmüll und Elektrogeräte steht im Fokus.
Durch eine Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein umfassender EU-Werkzeugkasten für sicheren und nachhaltigen elektronischen Handel“ vom 05.02.2025 unterstreicht die Kommission ihre Vorschläge zur Zollreform vom 17.05.2023 (vgl. EY-Steuernachricht vom 25.05.2023). Darüber hinaus schlägt sie die Einführung einer Bearbeitungsgebühr im elektronischen Handel für Einfuhrsendungen vor, die direkt an Verbraucher in der Europäischen Union versandt werden, um die steigenden Kosten für die Überwachung der Einhaltung der EU-Vorschriften bei solchen Sendungen zu decken.
Im Rahmen der von Präsident Trump eingeführten Zölle auf chinesische Waren wurde auch die dort geltende Zollbefreiung von 800 USD aufgehoben. Über Umwege könnten die Dekrete des Präsidenten so auch für in der Europäischen Union tätige Unternehmer Auswirkungen haben, da die vorgeschlagene Zollreform weitaus weitreichender ist als Änderungen bezüglich Kleinwarensendungen.
Die Umsetzung der geplanten Regelungen kann erhebliche Auswirkungen auf das aktuelle eCommerce-Ökosystem haben. Es ist wichtig zu beachten, dass gerade die fragmentierte Gesetzgebung zu Produktsicherheits- und Umweltvorschriften auch für viele EU-Hersteller und Händler eine Herausforderung ist. Die Durchsetzung der geplanten Regelungen wird deshalb vermutlich nicht nur den primär in Betracht gezogenen Warenstrom aus Asien betreffen. EY empiehlt die Überprüfung bestehender Vertriebsmodelle und Warenströme in Bezug auf die erwarteten Anpassungen im Zollrecht der EU (und anderer relevanter Märkte) sowie den bestehenden und erwarteten Regelungen im Kontext von „ESG“ bzw. allgemeinen „Marktkonformitätsregelungen“, von der Produktsicherheit, Kennzeichnungen, das Verbot unlauterter Behauptungen (z.B. Greenwashing), Regelungen zu Chemikalien, Kosmektik, Verpackungen, der Kohlenstoffgesetzgebung / CBAM, der Anti-Entwaldungsverordnung usw.
Nehmen Sie gerne direkt Kontakt zu uns auf.
Der Volltext der Mitteilung steht Ihnen auf der Internetseite der Europäischen Kommission zur Verfügung.
Direkt zum Mitteilung kommen Sie hier.