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Der Entwurf des lang erwarteten BMF-Schreibens zu der vor gut 2 Jahren eingeführten deutschen Anti-Hybrid-Regelung lässt noch eine Reihe von Praxisfragen unbeantwortet. Die EY-Stellungnahme macht konkrete Vorschläge, zu welchen Problembereichen im finalen BMF-Schreiben weiterführende Aussagen ergänzt werden sollten.
Am 13.07.2023 hatte das BMF den Entwurf eines BMF-Schreibens zu der grundsätzlich seit dem Jahr 2020 rückwirkend anwendbaren Norm des § 4k EStG vorgelegt (vgl. EY-Steuernachricht vom 17.07.2023). Mit dem überwiegend deskriptiv gehaltenen Entwurf bleibt die in der Praxis bestehende Unsicherheit hinsichtlich der Auslegung der Norm jedoch in vielen Bereichen noch bestehen. Für eine rechtssichere Anwendung des § 4k EStG wären detaillierte Ausführungen der Finanzverwaltung zur Einschätzung bestimmter Fallkonstellationen, u.a. in Bezug auf von US-Unternehmen beherrschte Strukturen („US-Inbound-Strukturen“), begrüßenswert.
EY-Stellungnahme zum Entwurf des 4k-BMF-Schreibens
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