Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Mit der Änderung der Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023 wurde eine Reaktion der Finanzverwaltung mit Spannung erwartet. Mit dem Entwurf vom 09.10.2024 hat sich das BMF zu praktischen Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der Neuregelung geäußert. Die EY-Stellungnahme nennt konkrete Vorschläge, in welchen Bereichen weitere Klarstellungen hilfreich wären und zeigt auf, zu welchen Fragestellungen das finale BMF-Schreiben um weiterführende Aussagen ergänzt werden sollte.
Eine Podcast-Folge für Feinschmecker des Steuerrechts, die die Komplexität nicht scheuen! Es geht um die Zinsschranke, die seit 2008 den Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen limitiert. Dr. Andreas Bolik und Steffen Höhl beleuchten die jüngsten Gesetzesänderungen bei der Zinsschranke, die den sachlichen Anwendungsbereich und die Ausnahmen wie die Freigrenze von 3 Millionen Euro, die Stand-alone-Klausel und den Eigenkapital-Escape verschärfen und analysieren insbesondere das finale BMF-Anwendungsschreiben, welches Ende März 2025 veröffentlicht wurde.
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